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Parlamentarische Anfrage - E-001286/2024(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001286/2024(ASW)

Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission

Das Migrations- und Asylpaket[1] entspricht einem ressortübergreifenden und routenübergreifenden Ansatz für das Migrationsmanagement, mit dem die Kohärenz und Wirksamkeit der von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Inneren und auswärtig ergriffenen Maßnahmen sichergestellt werden soll. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ zusammen, um umfassende Partnerschaften mit Drittländern auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und der Achtung der Grundrechte zu vertiefen.

Die EU ist sich der schwierigen innenpolitischen Lage im Libanon bewusst, die durch die regionalen Spannungen weiter verschärft wird. Die europäischen Führungsspitzen haben kürzlich erneut bekräftigt, dass sich die EU für die Stabilität des Libanon einsetzt und den Libanon sowie das libanesische Volk nachdrücklich unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat die EU beschlossen, ihre Unterstützung für den Libanon zu verstärken, und zwar durch Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024-2027[2], was im Kontext der derzeitigen Krisen und der allgemeinen Stabilität des Landes für mehr Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der EU-Unterstützung sorgt. Das Paket soll dazu beitragen, die allgemeine Wirtschaftslage im Land zu verbessern, die Grundversorgung in Bereichen wie Bildung, Sozialschutz und Gesundheit zu stärken, die am stärksten gefährdeten Menschen im Libanon, einschließlich Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften, zu unterstützen sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität beizutragen. Zudem wird die Zusammenarbeit auch in den folgenden Schwerpunktbereichen verstärkt: a) verantwortungsvolle Staatsführung, b) Unterstützung des Privatsektors, c) Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen, d) integriertes Grenzmanagement — Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, e) Sicherheit, einschließlich Unterstützung der libanesischen Streitkräfte und f) Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Hinblick auf einen besser strukturierten Ansatz für eine sichere, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr.

Die Partnerschaft zwischen der EU und Marokko beruht auf dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[3], und der Assoziationsrat ist für die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Marokko zuständig. Auf der letzten Tagung des Assoziationsrates vom 27. Juni 2019 wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen[4], die den strategischen, multidimensionalen und privilegierten Beziehungen zwischen der EU und Marokko neue Impulse verliehen hat. Die Beziehungen zwischen der Union und Jordanien beruhen auf dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[5]. Die auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien im Juni 2022 angenommenen Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien[6] dienen als Richtschnur für die Beziehungen bis zum Jahr 2027. Die jüngste Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien fand am 15. Juli 2024 statt.

Letzte Aktualisierung: 27. August 2024
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