Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission
24.6.2024
Die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)[1] durch die Kommission erfolgt hinsichtlich der Weitergabe von Daten (wie z. B. Ranking-, Abfrage-, Klick- und Anzeigedaten) im Zusammenhang mit der Suche im Rahmen des Artikels 6 Absatz 11, wonach personenbezogene Daten anonymisiert werden müssen, bevor sie weitergegeben werden dürfen. Mit dem Gesetz über digitale Märkte wird klargestellt, dass die betreffenden Daten als anonymisiert gelten, wenn personenbezogene Daten unumkehrbar so verändert worden sind, dass sich die Informationen nicht auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder wenn die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Dabei dürfen die Qualität und die Nutzbarkeit der Daten nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Nach dem Gesetz über digitale Märkte sind die Torwächter dafür verantwortlich, die wirksame Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen. Es ist Aufgabe der Torwächter, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, was auch den Umgang mit möglichen Risiken einer erneuten Identifizierung einschließt. Die Kommission prüft, ob die diesbezüglichen Lösungen der Torwächter allen Anforderungen des Artikels 6 Absatz 11 gerecht werden.
Die Kommission steht in Kontakt mit Interessenträgern, Torwächtern und potenziellen Begünstigten und wird jeweils die Wirksamkeit der zur Einhaltung der Verpflichtungen umgesetzten Lösung und des Anonymisierungskonzepts überwachen. Außerdem arbeitet die Kommission eng mit der Hochrangigen Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte zusammen. Diese Gruppe ist das Forum, um die Kohärenz und eine wirksame Komplementarität bei der Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte und anderer sektorspezifischer Vorschriften, die für benannte Torwächter gelten, sicherzustellen. Eines der Mitglieder dieser hochrangigen Gruppe ist der Europäische Datenschutzausschuss. Die Kommission verfügt über Instrumente, die sie zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben einsetzen kann. So kann sie Informationen von den Torwächtern und/oder von Dritten anfordern und unabhängige Sachverständige bestellen. Die Kommission wird nicht zögern, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um die wirksame Einhaltung der Vorschriften durch die Torwächter sicherzustellen.
- [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1925