Weitergabe von Suchmaschinen-Daten gemäß dem Gesetz über digitale Märkte und Auswirkungen auf den Datenschutz
25.4.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001334/2024
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Im Gesetz über digitale Märkte[1] ist festgelegt, dass Torwächter-Suchmaschinen Daten an ihre Wettbewerber weitergeben müssen (Artikel 6 Absatz 11). Auch wenn die Weitergabe von Daten möglicherweise den Wettbewerb fair gestalten könnte, sind erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen solcher Datenübermittlungen auf den Datenschutz entstanden. Um Vertrauen in das Verfahren der Datenweitergabe zu schaffen, sind wirksame Anonymisierungsverfahren und ein eingehendes Verständnis der damit verbundenen potenziellen Datenschutzrisiken erforderlich. Konkrete Einzelheiten zu den Anonymisierungsmethoden und Aufsichtsmechanismen, die angewandt werden, um sicherzustellen, dass die anonymisierten Daten nicht erneut zugeordnet werden können, sind nach wie vor nicht verfügbar.
- 1.Wie genau hat die Kommission die potenziellen Datenschutzrisiken bewertet, die sich aus der verpflichtenden Weitergabe von Daten in so großem Umfang ergeben?
- 2.Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Wirksamkeit der angewandten Anonymisierungstechniken sicherzustellen?
- 3.Welche Aufsichtsmechanismen werden eingerichtet, um die Wirksamkeit der Techniken zu überprüfen?
Eingang:25.4.2024
- [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1925.