Transparenz der hochrangigen Expertengruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung
25.4.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001335/2024
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
In der ursprünglichen Geschäftsordnung der hochrangigen Expertengruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung vom 4. Oktober 2023[1] war ein deutlich höheres Maß an Transparenz vorgesehen als in der später geänderten Geschäftsordnung vom 22. Januar 2024[2]. Die Vereinigung „European Digital Rights“ (EDRi) merkte an, dass die hochrangige Expertengruppe die EU-Standards für Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht nicht einhalte.[3]
- 1.Auf welcher Rechtsgrundlage, unter wessen Verantwortung und aus welchem Grund wurde die ursprüngliche Geschäftsordnung der hochrangigen Expertengruppe später geändert?
- 2.Wann wird die Kommission die Tagesordnungen, Protokolle und Beiträge der Mitglieder der hochrangigen Expertengruppe im Einklang mit der geltenden Geschäftsordnung zur Verfügung stellen?
- 3.Wie lange wird die hochrangige Expertengruppe bestehen bleiben, und wann beabsichtigt diese, Feststellungen, Schlussfolgerungen oder Empfehlungen anzunehmen?
Eingang:25.4.2024
- [1] https://web.archive.org/web/20231015002832/https://home-affairs.ec.europa.eu/system/files/2023-10/Rules%20of%20procedure%20of%20the%20HLG_en.pdf
- [2] https://home-affairs.ec.europa.eu/document/download/b47016b7-98f7-4846-99b1-68d073f5bfca_en?filename=Rules-procedure-HLG-2024_en.pdf
- [3] https://edri.org/our-work/written-submission-civil-society-shows-evidence-gaps-in-going-dark-group-proposal-for-access-to-data-for-law-enforcement/
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024