Transparenzdatenbank zur Moderation von Inhalten
25.4.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001340/2024
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Seit dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste im Februar 2024 sind alle Plattformen dazu verpflichtet, Daten über ihre Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zu übermitteln. Bislang haben nur sehr große Online-Plattformen Daten an die im Gesetz über digitale Dienste vorgesehene Transparenzdatenbank übermittelt.
- 1.Wie ist aktuell der Status bei der Übermittlung durch Online-Plattformen, die nicht als sehr große Online-Plattformen gelten?
- 2.Was sind die Gründe für diese Verzögerung, und wann erwartet die Kommission, dass Begründungen durch alle Online-Plattformen, nicht nur durch sehr große Online-Plattformen, in der im Gesetz über digitale Dienste vorgesehenen Transparenzdatenbank zur Verfügung gestellt werden?
Eingang:25.4.2024
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024