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{EMPL}Ausschuss fr Beschftigung und soziale Angelegenheiten
2009/0107(COD)
{17/03/2010}17.3.2010
STELLUNGNAHME
des Ausschusses fr Beschftigung und soziale Angelegenheiten
fr den Ausschuss fr regionale Entwicklung
zu dem Vorschlag fr eine Verordnung zur nderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen ber den Europischen Fonds fr regionale Entwicklung, den Europischen Sozialfonds und den Kohsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezglich der finanziellen Verwaltung
(KOM(2009)0384 C70003/2010 2009/0107(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Regina Bastos
PA_Legam
KURZE BEGRNDUNG
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise einigte sich der Rat der Europischen Union vom 11. und 12. Dezember 2008 auf ein Europisches Konjunkturprogramm (EKP), das die Einfhrung vorrangiger Manahmen vorsieht, die es den europischen Wirtschaftssystemen ermglichen, sich schneller an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
Die Kommission hatte im Rahmen ihres Konjunkturpakets bereits im September 2008 und im November 2008 mehrere Regelnderungen zur Vereinfachung der Durchfhrungsbestimmungen fr die Kohsionspolitik und zur Erhhung der Vorfinanzierung (Vorschusszahlungen) an EFRE- und ESF-Programmen vorgeschlagen.
Am 3. Juni 2009 legte die Kommission die Mitteilung ber Ein gemeinsames Engagement fr Beschftigung vor, in der zustzliche Manahmen vorgeschlagen werden, um die Schaffung von Arbeitspltzen anzukurbeln und den Auswirkungen der Krise auf die Arbeitspltze entgegenzuwirken.
Die Kommission hlt neue Bemhungen zur Erleichterung der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel fr erforderlich, um den Finanzierungsfluss zu den Begnstigten, die von der Dmpfung der Konjunktur am meisten betroffen sind, zu beschleunigen.
Der am 22. Juli 2009 angenommene derzeitige Vorschlag beinhaltet daher weitere Elemente zur Vereinfachung, mit dem Gesamtziel, kofinanzierte Investitionen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu beschleunigen und die Auswirkung der Finanzierung auf die Wirtschaft als Ganzes, insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen und auf die Beschftigung, zu erhhen. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind der Motor der europischen Wirtschaft und die wichtigsten Akteure fr ein nachhaltiges Wachstum, das zahlreiche und hochwertige Arbeitspltze schafft. In der gesamten EU stellen rund 23 Millionen KMU, die fast 99% der Unternehmen in der Union ausmachen, ca. 75 Millionen Arbeitspltze. In bestimmten Schlsselindustrien, wie der Textilindustrie oder der Mbelindustrie, entfallen auf die KMU bis zu 80% aller Arbeitspltze.
Diese weitere Vereinfachung und die Klarstellung der allgemeinen Bestimmungen fr die Kohsionspolitik werden unleugbar eine positive Auswirkung auf das Tempo der Programmdurchfhrung haben, vor allem dadurch, dass sie fr die nationalen, regionalen und lokalen Behrden klarere und weniger brokratische Bestimmungen vorsehen, die mehr Flexibilitt zur Anpassung der Programme an die neuen Herausforderungen zulassen werden.
Dieser Vorschlag erfordert die nderung der Verordnung des Rates Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen zur Kohsionspolitik.
NDERUNGSANTRGE
Der Ausschuss fr Beschftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federfhrenden Ausschuss fr regionale Entwicklung, folgende nderungsantrge in seinen Bericht zu bernehmen:
nderungsantrag 1
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 1 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(1a) Unterstreicht die Bedeutung einer strkeren Nutzung der Synergien und Komplementaritten zwischen den unterschiedlichen verfgbaren Finanzierungsinstrumenten, wie etwa des Europischen Fonds fr regionale Entwicklung, des Kohsionsfonds, des Europischen Sozialfonds, des Europischen Integrationsfonds, des Europischen Aktionsprogramms im Bereich der Volksgesundheit und des Europischen Landwirtschaftsfonds fr die Entwicklung des lndlichen Raums, wenn es darum geht, die komplexen Ziele der EU-Strategie fr 2020 zu erreichen, die zu einem intelligenteren, sozial integrativen und kologischeren Wachstum fhren, und die am strksten benachteiligten Mikroregionen sowie die am meisten gefhrdeten Bevlkerungsgruppen, die sich komplexen, mehrdimensionalen Nachteilen gegenbersehen, wirksamer zu untersttzen.
nderungsantrag 2
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 2
Vorschlag der KommissionGenderter Text(2) Um die Verwaltung der Gemeinschaftsfinanzierung zu erleichtern, die Beschleunigung der Investitionen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu untersttzen und die Auswirkungen dieser Finanzierung auf die Wirtschaft zu erhhen, bedarf es einer weiteren Vereinfachung der allgemeinen Bestimmungen fr die Kohsionspolitik.(2) Um die Verwaltung der Unionsfinanzierung auf allen Regierungsebenen von der nationalen bis zur lokalen Ebene zu erleichtern und die Auswirkungen dieser Finanzierung auf die Wirtschaft, die Schaffung dauerhafter Arbeitspltze, die die Teilhabe an der Gesellschaft gewhrleisten, und auf ihre Akteure, insbesondere KMU, zu vergrern und dadurch die Beschftigung anzukurbeln, bedarf es ferner einer weiteren Vereinfachung der allgemeinen Bestimmungen fr den Europischen Fonds fr regionale Entwicklung, den Europischen Sozialfonds und den Kohsionsfonds auf nationaler Ebene.
nderungsantrag 3
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 6
Vorschlag der KommissionGenderter Text(6) Um die Anpassung der operationellen Programme zur Bekmpfung der gegenwrtigen Finanz- und Wirtschaftskrise zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten statt einer Bewertung eine Analyse vorlegen, die die Grnde fr die berarbeitung eines operationellen Programms rechtfertigt.(6) Um die Anpassung der operationellen Programme zur Bekmpfung der gegenwrtigen Finanz- und Wirtschaftskrise und ihrer Auswirkungen auf die Unternehmen und die Beschftigung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten statt einer Bewertung eine Analyse vorlegen, die die Grnde fr die berarbeitung eines operationellen Programms rechtfertigt.
nderungsantrag 4
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 11
Vorschlag der KommissionGenderter Text(11) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 2009 ber "Ein gemeinsames Engagement fr Beschftigung" dargestellt wurde, ist es notwendig, die Bestimmungen ber die Berechnung von Zwischenzahlungen fr eine begrenzte Zeit zu ndern, um Zahlungsschwierigkeiten in den Mitgliedstaaten, die sich aus finanziellen Engpssen ergeben, whrend des Hhepunkts der Krise entgegenzuwirken und um die Umsetzung von Manahmen zur Untersttzung der Brger, insbesondere der Arbeitslosen oder der von Arbeitslosigkeit Bedrohten, zu beschleunigen. Aus diesem Grund ist es fr die Kommission angebracht, ohne die nationalen Kofinanzierungsverpflichtungen zu ndern, die fr die operationellen Programme ber den gesamten Programmzeitraum gelten, bei Zwischenzahlungsantrgen und auf Antrag der Mitgliedstaaten 100% der ffentlichen Beteiligung in jeder Priorittsachse der durch den ESF kofinanzierten operationellen Programme auszuzahlen.entfllt
nderungsantrag 5
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 11 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(11a) Eine sorgfltige Umsetzung der operationellen Programme und die optimale Verwendung der Finanzmittel der Union sind erforderlich, damit notwendige aktive Arbeitsmarktmanahmen wie die Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit, die Antizipation und das Management von Umstrukturierungen, die Anpassung beruflicher Fertigkeiten von Arbeitnehmern an die Anforderungen des Arbeitsmarktes im Einvernehmen mit der Wirtschaft oder auch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Ausbildungspltze fr Jugendliche durchgefhrt werden knnen. Den Menschen die Arbeitspltze zu erhalten oder ihnen zu ermglichen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, wird in einer Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer noch dringenderen Notwendigkeit.
nderungsantrag 6
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 11 b (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(11b) In Krisenzeiten, gerade wenn der Druck auf den Arbeitsmarkt und die Gefahr von Entlassungen steigen, ist es notwendig, flexibel reagieren zu knnen, um besonders betroffene Mitgliedstaaten oder einzelne Regionen gezielt untersttzen zu knnen. Deshalb ist es wichtig, Regeln zu schaffen, die es dem Europischen Sozialfonds auch in Zukunft ermglichen, schnell zu reagieren, um Verzgerungen bei der Umsetzung von Programmen und negative Auswirkungen auf den Erhalt und die Schaffung von zukunftsfhigen, gesellschaftliche Teilhabe sichernden Arbeitspltzen zu vermeiden.
nderungsantrag 7
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 12 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(12a) Aufgrund der auergewhnlichen Umstnde und angesichts der erheblichen und beispiellosen Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Haushalte der Mitgliedstaaten ist eine zustzliche Tranche des Vorschusses fr 2010 fr die Mitgliedstaaten oder einzelne Regionen in den Mitgliedstaaten erforderlich, die am schwersten von der Krise betroffen sind, damit ein ordnungsgemer Mittelfluss mglich ist und im Verlauf der Umsetzung der Programme Zahlungen an die Begnstigten gettigt werden knnen.
nderungsantrag 8
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Erwgung 14 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(14a) Die Frist fr die Berechnung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung der jhrlichen Mittel bezogen auf die jhrliche Gesamtbeteiligung fr 2007 sollte verlngert werden, um die Ausschpfung der Mittel fr verschiedene operationelle Programme zu verbessern. Eine derartige Flexibilitt ist notwendig, weil die Programme langsamer als erwartet angelaufen sind und erst spt genehmigt wurden. In Anbetracht der Krise kann so eine angemessene Untersttzung von Initiativen zum Erhalt und zur Schaffung von mehr Beschftigung gewhrleistet werden.
nderungsantrag 9
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 4 a (neu)
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 47 Absatz 1
Vorschlag der KommissionGenderter Text(4a) Artikel 47 Absatz1 erhlt folgende Fassung:
1. Ziel der Bewertungen ist es, Qualitt, Effizienz und Kohrenz der Interventionen der Fonds zu steigern sowie die Strategie und die Durchfhrung der operationellen Programme im Hinblick auf die spezifischen Strukturprobleme der betreffenden Mitgliedstaaten und Regionen zu verbessern, wobei das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sowie die im EU-Recht vorgesehene Umweltvertrglichkeitsprfung, einschlielich der Schaffung einer barrierefreien Umwelt fr Behinderte, und strategische Umweltprfung bercksichtigt werden.Begrndung
This modification serves the obligations laid down in Article 16 of the regulation. Article 16 stresses the importance of accessibility for people with disabilities where the regulation indicates that accessibility for disabled persons shall be one of the criteria to be observed in defining operations co-financed by the Funds and to be taken into account during the various stages of implementation.
This modification also helps implementing the articles 2 (2) and 3 (b) of REGULATION (EC) No 1081/2006 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 5 July 2006 on the European Social Fund and repealing Regulation (EC) No 1784/1999 in order to make Europe a more accessible place for a growing number of ageing and disabled people. This proposal also helps the MSs to prepare themselves for planning, coordinating and eventually implementing their efforts for realizing same standard measures for people with disabilities in the long run with equal basis, with special regards to the UN Convention on the rights of persons with disabilities which already had been adopted by the European Council last November. The needs of people with disabilities are the same wherever live in the European Union and the modification finally serves their ability of mobility as well.
nderungsantrag 10
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 5 a (neu)
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 55 Absatz 2 Unterabsatz 3
Vorschlag der KommissionGenderter Text(5a) In Artikel 55 Absatz2 erhlt Unterabsatz 3 folgende Fassung: Bei der Berechnung bercksichtigt die Verwaltungsbehrde den fr die betreffende Investitionsart angemessenen Bezugszeitraum, die Art des Projekts, die normalerweise erwartete Rentabilitt je nach Art der betreffenden Investition sowie die Anwendung des Verursacherprinzips; wann immer dies zweckmig erscheint, wird dem Gleichheitsaspekt gem dem relativen Wohlstand des Mitgliedstaats Rechnung getragen.
nderungsantrag 11
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 6
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 55 Absatz 3
Vorschlag der KommissionGenderter Text3. Ist eine objektive Schtzung der zu erwartenden Einnahmen nicht mglich, so werden die binnen fnf Jahren nach Abschluss eines Vorhabens erzielten Nettoeinnahmen von den bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben abgezogen.3. Ist eine objektive Schtzung der zu erwartenden Einnahmen nicht mglich oder technisch nicht zuverlssig, so werden die binnen fnf Jahren nach Abschluss eines Vorhabens erzielten Nettoeinnahmen von den bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben abgezogen.
nderungsantrag 12
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Nummer 10
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 77
Vorschlag der KommissionGenderter Text(10) Artikel 77 wird durch folgende Fassung ersetzt:
"Artikel 77
Gemeinsame Regeln fr die Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags
1. Zur Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu zahlenden Restbetrags wird der fr jede Priorittsachse in der Entscheidung ber das betreffende operationelle Programm festgelegte Kofinanzierungssatz auf die im Rahmen der Priorittsachse genannten zuschussfhigen Ausgaben angewendet; magebend ist jeweils die von der Bescheinigungsbehrde bescheinigte Ausgabenerklrung.
Der Beitrag der Gemeinschaft zu den Zwischenzahlungen und dem zu zahlenden Restbetrag darf jedoch nicht hher sein als die ffentliche Beteiligung und der Hchstbetrag fr die Untersttzung aus dem Fonds fr jede Priorittsachse gem der Entscheidung der Kommission ber das operationelle Programm.
2. Abweichend vom ersten Unterabsatz von Absatz 1 knnen im Rahmen von operationellen Programmen, die durch den ESF kofinanziert werden, Zwischenzahlungsantrge, die bis zum 31. Dezember 2010 eingereicht werden, wenn ein Mitgliedstaat es zur Erleichterung der Durchfhrung von Krisenbekmpfungsmanahmen beantragt, durch die Kommission in Hhe von 100% der ffentlichen Beteiligung jeder Priorittsachse gem dem fr diese Priorittsachse in der Ausgabenerklrung aufgefhrten Betrag, der von der Bescheinigungsbehrde bescheinigt wurde, ausgezahlt werden. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat fr diese Option, so wird dieses System von der Kommission auf alle bis zum 31. Dezember 2010 eingereichten Zwischenzahlungsantrge fr dieses bestimmte operationelle Programm angewandt.
Die Differenz zwischen dem gem dem ersten Unterabsatz gezahlten Gesamtbetrag und dem gem dem ersten Unterabsatz von Absatz 1 berechneten Betrag wird zur Berechnung von Zwischenzahlungen fr Zwischenzahlungsantrge, die nach dem 31. Dezember 2010 eingereicht worden sind, nicht bercksichtigt. Diese Differenz wird jedoch zur Einhaltung der in Artikel 79(1) festgelegten Vorschrift sowie fr die Berechnung des Restbetrags bercksichtigt.entfllt
nderungsantrag 13
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 11 a (neu)
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe e a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(11a) In Artikel 82 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefgt:(ea) fr die Mitgliedstaaten, die 2009 Zuschsse gem der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18.Februar2002 zur Einfhrung einer Fazilitt des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Sttzung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten1 erhalten haben, oder Mitgliedstaaten, deren BIP 2009 gegenber dem Vorjahr um real mehr als 10 % gesunken ist oder deren Arbeitslosenquote entweder insgesamt oder in bestimmten Regionen gegenber dem Vorjahr um mehr als 3 Prozentpunkte gestiegen ist, im Jahr 2010 2 % der Beteiligung des Kohsionsfonds und 4 % der Beteiligung des Europischen Sozialfonds am operationellen Programm.1 ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1.
nderungsantrag 14
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 12 a (neu)
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 93 Absatz 1
Vorschlag der KommissionGenderter Text(12a) Artikel 93 Absatz1 erhlt folgende Fassung: 1. Die Kommission hebt automatisch den Teil des Betrags, der gem Unterabsatz 2 fr das operationelle Programm berechnet wurde, auf, der nicht fr die Vorschusszahlung oder fr Zwischenzahlungen in Anspruch genommen wurde oder fr den bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung im Rahmen des Programms kein Zahlungsantrag gem Artikel 86 bermittelt worden ist; dies gilt jedoch nicht fr die in Absatz 2 genannte Ausnahme.Fr den Zweck der automatischen Aufhebung der Mittelbindung gem Unterabsatz 1 berechnet die Kommission den Betrag, indem sie zu den Mittelbindungen 2008 bis 2013 jeweils ein Sechstel der jhrlichen Mittelbindung bezogen auf die jhrliche Gesamtbeteiligung fr 2007 hinzurechnet.Begrndung
Eine Verschiebung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung in Bezug auf die 2007 eingegangenen Verpflichtungen ermglicht eine gewisse Flexibilitt angesichts der Tatsache, dass die Genehmigung der operationellen Programme langsamer als erwartet erfolgt ist.
nderungsantrag 15
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 Ziffer 12 a (neu)
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Artikel 93 Absatz 2 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter Text(12 b) In Artikel 93 wird folgender Absatz eingefgt:2a. Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 und Absatz 2 finden die Fristen fr die automatische Aufhebung der Mittelbindung keine Anwendung auf die jhrlichen Mittelbindungen bezogen auf die jhrliche Gesamtbeteiligung fr 2007.Begrndung
Eine Verschiebung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung in Bezug auf die 2007 eingegangenen Verpflichtungen ermglicht eine gewisse Flexibilitt angesichts der Tatsache, dass die Genehmigung der operationellen Programme langsamer als erwartet erfolgt ist.
nderungsantrag 16
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 a (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter TextArtikel 1abergangsmanahmenZur Bercksichtigung der auergewhnlichen Umstnde des bergangs zu den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften fr die Aufhebung der Mittelbindung werden Mittel, die wegen der Aufhebung der Mittelbindung durch die Kommission fr das Haushaltsjahr 2007 in Anwendung von Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 97 der Verordnung Nr. 1083/2006 gem Artikel 11 der Haushaltsordnung in Abgang gestellt wurden, in dem Umfang wiedereingesetzt, wie es fr die Umsetzung von Artikel 93 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1083/2006 erforderlich ist.Begrndung
Eine Verschiebung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung in Bezug auf die 2007 eingegangenen Verpflichtungen ermglicht eine gewisse Flexibilitt angesichts der Tatsache, dass die Genehmigung der operationellen Programme langsamer als erwartet erfolgt ist.
nderungsantrag 17
Vorschlag fr eine Verordnung nderungsrechtsakt
Artikel 1 b (neu)
Vorschlag der KommissionGenderter TextArtikel 1bDie Kommission sollte dem Europischen Parlament und dem Rat ber die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Hhe der Zahlungen und darber, inwieweit sie die Hhe der Zahlungen in ihrem Haushaltsplanentwurf bercksichtigen wird, berichten. In dem Bericht der Kommission sollten auch die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Beschftigung und die soziale Eingliederung bewertet werden.
VERFAHREN
TitelAllgemeine Bestimmungen ber den Europischen Fonds fr regionale Entwicklung, den Europischen Sozialfonds und den Kohsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezglich der finanziellen VerwaltungBezugsdokumente - VerfahrensnummerKOM(2009)0384 C7-0003/2010 2009/0107(COD)Federfhrender AusschussREGIStellungnahme von
Datum der Bekanntgabe im PlenumEMPL
18.1.2010Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der BenennungRegina Bastos
17.9.2009Prfung im Ausschuss4.3.201016.3.2010Datum der Annahme17.3.2010Ergebnis der Schlussabstimmung+:
:
0:32
2
1Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende MitgliederRegina Bastos, Edit Bauer, Pervenche Bers, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Ilda Figueiredo, Thomas Hndel, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jaz Bo w i e c k a , P a t r i c k L e H y a r i c , V e r o n i c a L o p e F o n t a g n , O l l e L u d v i g s s o n , E l i z a b e t h L y n n e , T h o m a s M a n n , E l i s a b e t h M o r i n - C h a r t i e r , R o v a n a P l u m b , J o a n n a K a t a r z y n a S k r z y d l e w s k a , J u t t a S t e i n r u c k , T r a i a n U n g u r e a n u Z u m Z e i t p u n k t d e r S c h l u s s a b s t i m m u n g a n w e s e n d e S t e l lvertreter(innen)Jrgen Creutzmann, Dieter-Lebrecht Koch, Csaba Sgor, Emilie Turunen
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