Einrichtungen für EU-Bürger in Mekka
30.11.2000
MÜNDLICHE ANFRAGE H-0956/00
für die Fragestunde während der Januar-Tagung 2001
gemäß Artikel 43 der Geschäftsordnung
von David Bowe
an den Rat
Gemäß Artikel 20 des EG-Vertrags hat jeder EU-Bürger in Drittländern Anspruch auf Schutz durch das Konsulat eines anderen Mitgliedstaates, wenn das eigene Land des Bürgers in jenem Staat keine Vertretung hat. Welche Einrichtungen stellt die EU in Mekka während des Hadsch für EU-Bürger bereit?
Eingang: 30.11.2000
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