US-amerikanische Ausfuhrbeschränkungen für KI-Chips: eine Herausforderung für die KI-Entwicklung und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU
31.1.2025
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000001/2025
an die Kommission
Artikel 142 der Geschäftsordnung
Borys Budka
im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
Die jüngste Entscheidung der USA, Ausfuhrbeschränkungen für fortschrittliche KI-Chips und KI-Modellgewichte zu verhängen, stellt eine erhebliche Herausforderung für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU dar. Durch die Einteilung der EU-Mitgliedstaaten in verschiedene Ränge werden die Grundsätze der gemeinsamen Handelspolitik der EU untergraben und der gemeinsame Ansatz der EU für die KI-Entwicklung und den Aufbau industrieller Kapazitäten wird gefährdet.
- 1.Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Umsetzung des Chip-Gesetzes, und zwar insbesondere auf die dritte Säule (Überwachung und Krisenreaktion), sowie auf die Initiative für KI-Fabriken? Welche Anpassungsmaßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen?
- 2.Wie gedenkt die Kommission die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten, die mit Ausfuhrobergrenzen konfrontiert sind, und auf die technologische Entwicklung in der EU im Allgemeinen abzumildern?
- 3.Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Kommission, um die Entwicklung der EU-internen Produktionskapazitäten für KI-Chips weiter zu beschleunigen und somit die Abhängigkeit von externen Lieferanten zu verringern und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU zu stärken?
- 4.Gedenkt die Kommission angesichts der Tatsache, dass im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit nur in begrenztem Umfang auf Halbleiter Bezug genommen wird, das Chip-Gesetz zu aktualisieren, um Investitionen in das europäische Halbleiter-Ökosystem weiter zu unterstützen und zu beschleunigen?
- 5.Beabsichtigt die Kommission, die Einrichtung des kürzlich angekündigten Exzellenz- und Forschungszentrums für KI vorzuziehen, und wenn ja, wie und wann soll dies umgesetzt werden?
Eingang: 31.1.2025
Fristablauf: 1.5.2025