Weltweite Aktion gegen Armut: Deine Stimme gegen Armut
30.5.2005
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0071/05
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Luisa Morgantini im Namen des Entwicklungsausschusses
an den Rat
Die Kampagne Weltweite Aktion gegen Armut wurde im Januar 2005 von Präsident Lula von Brasilien anlässlich der Eröffnung des Weltsozialforums initiiert. Nelson Mandela lancierte die Kampagne im Februar 2005 im Vereinigten Königreich. Die Ziele der Kampagne lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Aufstockung der Quantität und Qualität der Hilfe, Schuldenerlass, gerechter Handel.
Die Kampagne wurde zu Recht in einem Jahr lanciert, das für die Bekämpfung des Hungers in der Welt von entscheidender Bedeutung sein wird: Der jährliche G8-Gipfel im Juli (Schottland) wird Afrika als eine seiner Prioritäten auf der Tagesordnung haben; die hochrangige UN-Plenarsitzung im September (New York), auf der die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung sowie die Fortschritte bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) umfassend überprüft werden; die WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005, ein vermutlich entscheidender Schritt zur Wiederbelebung der Doha-Entwicklungsrunde. Diese drei wichtigen internationalen Treffen veranschaulichen die Bedeutung des Jahres 2005 für die Bekämpfung der Armut.
Wie will der EU-Ratsvorsitz eingedenk der von der Kommission im April vorgelegten drei Mitteilungen (MDG-Paket) und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Juni, in denen sich die Mitgliedstaaten auf ein Etappenziel 2010 bei der öffentlichen Entwicklungshilfe verpflichtet haben (die "alten" Mitgliedstaaten 0,51% des BNE und die "neuen" Mitgliedstaaten 0,17% des BNE), die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrollieren und Folgemaßnahmen gewährleisten? Welche konkreten Schritte gedenkt der Vorsitz zu unternehmen, um die Schlussfolgerungen des Rates vom November 2004 betreffend die Angleichung der Regeln und Verfahren und die Vorschläge der Kommission für eine verstärkte Koordinierung und Komplementarität umzusetzen?
Die Debatte über die Aufhebung der Lieferbindung der Hilfe ist bezüglich der von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Hilfe in einem fortgeschrittenen Stadium. Wie steht es jedoch mit der durch nationale Entwicklungsagenturen verwalteten öffentlichen Entwicklungshilfe? Wie gedenkt der Vorsitz konkret zu gewährleisten, dass die Aufhebung der Lieferbindung von allen EU‑Mitgliedstaaten als Grundsatz angenommen wird? Welchen Standpunkt wird der Vorsitz, der nun auch den G8-Vorsitz hat, bezüglich des Schuldenerlasses vertreten? Was wird der Ratsvorsitz bezüglich der Internationalen Finanzierungsfazilität und anderer innovativer Finanzierungsquellen für die Entwicklung unternehmen? Wird der Ratsvorsitz die Kommission ermutigen, den Vorschlag, Afrika Priorität zu verleihen, in konkrete Prozentzahlen und Zielvorgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe umzumünzen?
Eingang: 30.05.2005
Weiterleitung: 31.05.2005
Fristablauf: 21.06.2005