Umweltschutz: Bekämpfung der Kriminalität, Delikte und Strafen
21.6.2006
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0068/06
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Karl-Heinz Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
an die Kommission
Am 13. März 2001 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf mit dem Titel „Umweltschutz: Bekämpfung der Kriminalität, Delikte und Strafen“ vor.
Frau Oomen-Ruijten wurde als Berichterstatterin benannt, und ihr Bericht wurde dann in erster Lesung in der Plenarsitzung vom 9. April 2002 angenommen.
Am gleichen Tag ersuchte das Europäische Parlament den Rat in seiner legislativen Entschließung zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, diesen Rahmenbeschluss erst nach der Annahme der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zu verabschieden.
Der Rat nahm aber nie ein politisches Übereinkommen zu diesem Richtlinienvorschlag an. Er zog es vielmehr vor, den Rahmenbeschluss der dritten Säule zum gleichen Thema anzunehmen (Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, ABl. L 29, 5.2.2003, S. 55; „der Rahmenbeschluss“).
Die Kommission und das Parlament haben in der Folge beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben, der den Rahmenbeschluss am 13. September 2005 aufhob.
Was wird die Kommission nach der Entscheidung des Gerichtshofs tun?
Eingang: 21.06.2006
Weiterleitung: 23.06.2006
Fristablauf: 30.06.2006