Neuaushandlung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement - GPA)
22.11.2006
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0128/06
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Daniel Varela Suanzes-Carpegna im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
an die Kommission
Das multilaterale Übereinkommen über das Beschaffungswesen (GPA), das im Rahmen der WTO ausgehandelt wurde, trat am 1. Januar 1996 in Kraft.
Wenn das Übereinkommen auch sowohl hinsichtlich seines Geltungsbereichs als auch der Teilnehmerzahl (36) beschränkt ist, spielt es doch eine wesentliche Rolle bei der möglichst weitgehenden Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens (Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge) für ausländische Wettbewerber und sorgt für transparente, faire und nichtdiskriminierende Bedingungen für private Bieter.
Über das GPA werden schon seit einigen Jahren Neuverhandlungen im Hinblick auf die Verbesserung seiner Bestimmungen und die Erreichung der größtmöglichen Ausweitung seines Geltungsbereichs bei allen Parteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt. In diesem Rahmen werden derzeit Änderungen des Übereinkommens geprüft, und in Genf findet gerade ein Prozess des „Forderns und Anbietens“ statt, durch den ein Abschluss etwa Anfang 2007 erreicht werden soll.
Kann die Kommission darlegen, welches die Hauptprioritäten der EU bei diesen Neuverhandlungen sind, und ob sie davon ausgeht, dass diese Ziele erreicht werden?
Kann die Kommission angeben, welche Art von Angeboten sie ihren Verhandlungspartnern im Namen der EU unterbreitet hat, und in welchem Maß eine weitere Öffnung der EU-Beschaffungsmärkte für ausländische Wettbewerber als Ergebnis dieser Neuverhandlungen erfolgen könnte?
Kann die Kommission angeben, welche Art von Forderungen sie ihren Vertragspartnern im Namen der EU unterbreitet hat, und in welchem Maß eine weitere Öffnung der EU-Beschaffungsmärkte für ausländische Wettbewerber als Ergebnis dieser Neuverhandlungen erfolgen könnte?
Meint die Kommission, dass das GPA ein ausgewogenes Übereinkommen ist, und dass EU-Firmen in ausländischen Beschaffungsmärkten, besonders in denjenigen unserer wichtigsten Handelspartner, einen Grad an Zugang genießen, der der Öffnung der EU-Beschaffungsmärkte für ausländische Wettbewerber entspricht?
Kann die Kommission angeben, ob irgendwelche spezifischen Schritte in der laufenden Neuaushandlung des GPA unternommen wurden, um für einen besseren Zugang zu den Beschaffungsmärkten für europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu sorgen?
Kann die Kommission angeben, wie die Leitlinien aus jüngster Zeit, die sich in der Mitteilung „Europa in einer globalen Welt“ finden, die laufenden Verhandlungen beeinflussen werden? (Anmerkung: Bemerkenswerterweise ist in dieser Mitteilung vorgesehen, sich mit diskriminierenden Praktiken zu befassen, um dafür zu sorgen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen)?
Kann die Kommission angeben, wann und unter welchen Bedingungen China Vertragspartner des GPA werden könnte, und allgemeiner, welche Aussichten für eine geografische Ausweitung dieses Übereinkommens auf andere Länder bestehen?
Kann die Kommission angeben, welche Schritte sie unternimmt um sicherzustellen, dass ein neu ausgehandeltes GPA die Interessen von Entwicklungsländern achtet, wenn sie wünschen, an dem GPA teilzunehmen?
Eingang: 22.11.2006
Weiterleitung: 24.11.2006
Fristablauf: 01.12.2006