Kodex bewährter Praktiken bei Multipler Sklerose
14.5.2007
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0028/07
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Marcin Libicki im Namen des Petitionsausschusses
an die Kommission
Auf der Grundlage der von Louise McVay eingereichten Petition Nr. 0842/2001 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit im Dezember 2003 den Bericht A5-0451/2003 und die entsprechende vom Petitionsausschuss vorgelegte Entschließung zu den Auswirkungen der Diskriminierung von Personen mit Multipler Sklerose in der Europäischen Union angenommen[1].
Auf der Grundlage dieser Entschließung und in Zusammenarbeit mit den Multiple-Sklerose-Gesellschaften in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Multiple-Sklerose-Plattform wurde ein Kodex bewährter Praktiken ausgearbeitet und den EU-Institutionen vorgelegt.
Welche speziellen Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um diese Entschließung und insbesondere den Kodex bewährter Praktiken umzusetzen?
Eingang: 14.05.2007
Weiterleitung: 16.05.2007
Fristablauf: 23.05.2007
- [1] ABl. C 91 E vom 15.4.2004, S. 683.