Gemeinsamer Referenzrahmen (GR) zum europäischen Vertragsrecht
21.11.2007
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0073/07
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Giuseppe Gargani im Namen des Rechtsausschusses
an die Kommission
- In dieser Anfrage wird auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 23. März 2006 zum Europäischen Vertragsrecht und zur Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands: weiteres Vorgehen (P6_TA(2006)0109), vom 7. September 2006 zum Europäischen Vertragsrecht (P6_TA(2006)0352) und vom 4. September 2007 zu den rechtlichen und institutionellen Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“) (2007/2028(INI)) (P6_TA(2007)0366) Bezug genommen.
- Ferner wird auf den Bericht der Kommission vom 25. Juli 2007 „Zweiter Fortschrittsbericht zum Gemeinsamen Referenzrahmen“ (KOM(2007)0447) Bezug genommen.
- Der Gemeinsame Referenzrahmen (GR), der nach Ansicht der Kommission als praktisches „Instrumentarium“ („toolbox“) oder Handbuch für den EU-Gesetzgeber zur Verwendung bei der Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften und der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vertragsrechts gedacht ist, soll gegenwärtig keine Rechtsverbindlichkeit besitzen und verbleibt daher weiterhin im Bereich des „soft law“.
- Indirekt wird der GR aber sehr wohl rechtliche und praktische Auswirkungen haben und höchstwahrscheinlich künftige Legislativmaßnahmen im Bereich des Vertragsrechts in hohem Maße beeinflussen.
- Die Entscheidung darüber, welche Teile des „akademischen“ Entwurfs des GR in den endgültigen GR übernommen werden, sowie die Entscheidung über den Anwendungsbereich des GR sind höchst politisch. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Teile des „akademischen“ Entwurfs des GR, die für den endgültigen GR ausgewählt werden, unter einander sowie mit den Folgemaßnahmen im Anschluss an das Grünbuch der Kommission vom 7. Februar 2007 und mit anderen Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Vertragsrechts kohärent sind.
1. Wie wird die Kommission vorgehen, nachdem der „akademische“ GR vorgelegt worden ist?
2. Wie wird die Kommission insbesondere bei der Auswahl der Teile des „akademischen“ GR, die in den endgültigen GR der Kommission aufgenommen werden sollen, verfahren? Wie wird die Kommission das Parlament in diesen Prozess einbinden?
3. Wie wird die Kommission im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Anwendungsbereich des GR vorgehen, und wie wird sie den Standpunkt des Parlaments, der bereits in mehreren Entschließungen zum Ausdruck gebracht worden ist, berücksichtigen?
4. Wie wird die Kommission die Arbeit der Wissenschaftler sowie die Ergebnisse der geplanten neuen GR-Workshops, die von den GD JLS und GD MARKT veranstaltet werden sollen, nachbearbeiten?
5. Welche Absichten verfolgt die Kommission in Bezug auf die Koordinierung der Arbeiten zum GR in den verschiedenen zuständigen Generaldirektionen?
Eingang: 21.11.2007
Weiterleitung: 23.11.2007
Fristablauf: 30.11.2007