Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
22.11.2007
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0076/07/rev.1
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Gerardo Galeote im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung
an die Kommission
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006[1] vom 5. Juli 2006 gebilligt. Dieser neue gemeinschaftliche Rechtsrahmen ist ein Werkzeug, durch welches die grenzüberschreitende, transnationale und/oder interregionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU gefördert werden soll, wobei sein ausschließlicher Zweck darin besteht, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, d.h. einen der wesentlichen Grundsätze der Verträge, zu stärken.
An diesen Verbünden können die Mitgliedstaaten, regionale Einrichtungen und Gebietskörperschaften sowie andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wie sie im nicht erschöpfenden Verzeichnis in Anhang III der Richtlinie 2004/18/EG[2] vom 31. März 2004 aufgeführt sind, gleichermaßen teilnehmen. Dies bedeutet eine gewaltige Zahl an potentiellen europäischen Verbünden in sehr unterschiedlichen Bereichen.
Das wichtigste neue Merkmal dieser Verordnung ist, dass sie dieser Form von Verbünden eine Rechtspersönlichkeit verleiht, die impliziter Art ist und die Zusammenarbeit innerhalb der EU sowohl vom operationellen als auch vom entwicklungstechnischen Standpunkt aus erleichtert. Außerdem wird diese Form der Zusammenarbeit nicht notwendigerweise von der EU kofinanziert, was die Möglichkeit eröffnet, sich ihr anzuschließen.
Damit diese Verordnung gültiges Recht werden kann, hätten die Mitgliedstaaten spätestens bis zum 1. August 2007 die Maßnahmen erlassen müssen, die erforderlich sind, um für ihre wirksame Anwendung zu sorgen.
Leider müssen wir feststellen, dass die Mitgliedstaaten bisher weder ihre Rechtsvorschriften angepasst noch die einschlägigen Maßnahmen für die Anwendung der Verordnung ergriffen haben, so dass diese Verordnung nicht zum 1. August 2007 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten konnte.
Dies stellt einen flagranten Verstoß der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht dar und hat wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Mitgliedstaaten zur Folge.
Welche Maßnahmen ist die Kommission dabei zu ergreifen, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen?
Wird die Kommission, deren Verantwortlichkeit und Pflicht es ist, für die Einhaltung der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen zu sorgen, das entsprechende Verfahren einleiten?
Eingang: 22.11.2007
Weiterleitung: 26.11.2007
Fristablauf: 03.12.2007