Parlamentarische Anfrage - O-0041/2008Parlamentarische Anfrage
O-0041/2008

Palästinensische Gefangene in den israelischen Gefängnissen

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0041/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Luisa Morgantini, Hélène Flautre, Richard Howitt, Thijs Berman, Kyriacos Triantaphyllides, Proinsias De Rossa, Pasqualina Napoletano, Margrete Auken, Jean Lambert, Marios Matsakis, David Hammerstein, Jill Evans, Jamila Madeira, Eugenijus Maldeikis, Philippe Morillon, Chris Davies, Vincenzo Aita, Françoise Castex, Caroline Lucas, Antonio Masip Hidalgo, Alyn Smith, Ana Maria Gomes, Karin Scheele, Alain Hutchinson, Marco Cappato, John Bowis, Giovanni Berlinguer, Giusto Catania, Roberto Musacchio, Vittorio Agnoletto, Frieda Brepoels, Mauro Zani, Umberto Guidoni, Luigi Cocilovo, Linda McAvan, Alessandro Battilocchio, Baroness Nicholson of Winterbourne, Francis Wurtz, Tokia Saïfi, Edward McMillan-Scott, Emilio Menéndez del Valle, Ioannis Kasoulides, Véronique De Keyser, Kader Arif, Béatrice Patrie und Rodi Kratsa-Tsagaropoulou
an die Kommission

Verfahren : 2008/2607(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0041/2008
Eingereichte Texte :
O-0041/2008 (B6-0167/2008)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Im letzten Bericht über die Menschenrechtslage in den Palästinensergebieten gab der UN-Sonderberichterstatter John Dugard an, dass seit 1967 mehr als 700.000 Palästinenser inhaftiert wurden. Derzeit befinden sich zirka 11.000 Häftlinge in israelischen Gefängnissen, darunter 376 Kinder, 118 Frauen, 44 Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates und circa 800 Verwaltungshäftlinge[1].

 

Ende Januar 2008 befanden sich 813 Palästinenser in Israel in Verwaltungshaft. Diese Menschen werden für verlängerbare Zeiträume von bis zu sechs Monaten lediglich infolge einer Verwaltungsanordnung festgehalten[2]. Verwaltungshaft ist laut Völkerrecht zugelassen, aber nur unter strengen Beschränkungen ihrer Anwendung, um die für die Staatssicherheit durch eine Einzelperson geschaffene Gefahr zu vermeiden. Israel hat jedoch zu keiner Zeit das Kriterium dafür festgelegt, was „Staatssicherheit“ bedeutet. Die Verwendung der Verwaltungshaft durch Israel verstößt daher gegen diese Beschränkungen.

 

Die meisten palästinensischen Gefangenen werden in Gefängnissen in Israel festgehalten. Dies verstößt - abgesehen davon, dass dadurch häufig Besuche von Familienangehörigen unmöglich gemacht werden - gegen Artikel 76 der Vierten Genfer Konvention, wonach Personen aus einem besetzten Gebiet im besetzten Gebiet gefangengehalten werden und, falls sie verurteilt werden, dort ihre Strafe verbüßen sollen.

 

Die Gefangenen sind einer erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung ausgesetzt. Die Vernehmung wird in unmenschlicher Art durchgeführt, zuweilen Folter gleichkommend. Es gibt wenig zu essen und die Gefängnisse sind bedenklich überbelegt[3]. Zwei im Jahre 2007 von israelischen NRO[4] veröffentlichte Berichte besagen, dass Festgenommene körperlich misshandelt und ihnen Grundbedürfnisse, z.B. Schlaf, über mehr als 24 Stunden verwehrt werden. Die Behandlung von Kindern ist gleichermaßen beunruhigend.

 

In den vergangenen Jahren wurden systematisch Palästinenserkinder festgenommen, vernommen und inhaftiert. Ende Juli 2007 befanden sich zirka 385 Palästinenserkinder in israelischem Gewahrsam. Diese Kinder werden in der Regel im Rahmen desselben Militärsystems verfolgt, das für palästinensische Erwachsene eingesetzt wird[5]. Dies bedeutet natürlich einen Verstoß gegen die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes, die in Israel im November 1991 in Kraft trat. Israel bestreitet jedoch deren Anwendbarkeit auf die Palästinensergebiete.

 

Ist der Kommission der geschilderte Verstoß gegen Völkerrecht bekannt?

 

Welche Art von Maßnahmen gedenkt die Kommission auch gemäß Artikel 2 des Assoziationsabkommens EU-Israel zu treffen, um die Beachtung des Völkerrechts sowie der internationalen Konventionen durch den Staat Israel zu gewährleisten?

 

 

Eingang: 15.04.2008

Weiterleitung: 17.04.2008

Fristablauf: 24.04.2008