ENISA
22.5.2008
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0060/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Giles Chichester und Angelika Niebler im Namen der PPE-DE-Fraktion
an die Kommission
Im November 2007 hat die Kommission einen Vorschlag zur Einrichtung einer neuen europäischen Behörde für Telekommunikation, bekannt als „Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation“ (EECMA)[1], vorgelegt; diese Behörde soll unter anderem ab 2011 die derzeit von der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) wahrgenommenen Aufgaben übernehmen.
Parallel dazu hat die Kommission im Dezember 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004[2] zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bezüglich deren Bestehensdauer[3] vorgelegt, mit der das Mandat der ENISA um zwei Jahre bis März 2011 verlängert werden soll, um Kontinuität zu gewährleisten, bis die EECMA ihre Arbeit aufnimmt.
Die Kommission wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Vorschlag der Kommission, das Mandat der ENISA bis 2011 zu verlängern, immer noch gerechtfertigt, falls der Vorschlag zur Einrichtung der EECMA abgelehnt wird?
- Ist die ENISA in der Lage, ihre derzeitigen Aufgaben in der derzeitigen Form ohne die Unterstützung der EECMA und angesichts der im Bewertungsbericht von Januar 2007 vorgebrachten Kritiken hinsichtlich Struktur, Standort und Ressourcen der ENISA weiterhin wahrzunehmen?
- Hat die Kommission ernsthaft die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die ENISA unverzüglich durch andere, geeignetere Mechanismen, beispielsweise ein ständiges Forum der betroffenen Akteure oder ein Netzwerk der mit Sicherheitsfragen befassten Organisationen, zu ersetzen? Ist die Kommission sicher, dass Netz- und Informationssicherheit notwendigerweise von einer europäischen Agentur wahrgenommen werden müssen, obwohl der Verwaltungsrat der ENISA dies nicht rechtfertigen kann?
- Beabsichtigt die Kommission, aufgrund der neuen Regeln, die sich aus dem Vertrag von Lissabon in Bezug auf Politikbereiche wie Netz- und Informationssicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung und Strafrecht ergeben, einen neuen Vorschlag zur Erweiterung des Aufgabenbereichs der ENISA vorzulegen? Oder teilt die Kommission voll und ganz die Ansicht des Verwaltungsrates der ENISA, dass der Aufgabenbereich der Agentur nicht grundlegend geändert werden sollte?
Eingang: 22.05.2008
Weiterleitung: 26.05.2008
Fristablauf: 02.06.2008
- [1] KOM(2007)0699 - 2007/0249(COD) - 13.11.2007.
- [2] ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
-
[3] KOM(2007)0861 - 2007/0291(COD) - 20.12.2007.