Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen (EU-OPS) / Verwendung von Rückhaltesystemen für Kinder (OPS 1.730)
26.6.2008
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0075/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Eva Lichtenberger im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
an die Kommission
Am 29. April 2008 übermittelte die Kommission dem Parlament den folgenden Entwurf einer im Komitologieverfahren gemäß dem Regelungsverfahren mit Kontrolle angenommenen Maßnahme: Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. ... der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91[1] des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen (EU-OPS).
Nach EU-OPS 1.730 Nummer 3 sind Rückhaltesysteme für Kinder, die nur von der nationalen Behörde des Landes der Luftfahrtgesellschaft gebilligt wurden, ohne weitere Spezifikationen zulässig. Die Sicherheit von Kindern unter zwei Jahren wird dadurch eingeschränkt, dass für sie kein eigener Sitz bereitgestellt wird. Die beiden folgenden Methoden sind gängige Praxis:
– „Schlaufengurte“, die mit der erwachsenen Begleitperson verbunden sind: Wissenschaftliche Untersuchungen und Crash-Tests in Kanada, Australien, den USA und Deutschland belegen, dass Schlaufengurte Kinder töten oder schwer verletzen können. Die geltende Verordnung könnte dazu führen, dass Fluggesellschaften Schlaufengurte vermehrt einsetzen.
– „Auf dem Schoß halten“(„Lap Holding“), wie in Deutschland empfohlen: Ein Kind zu schützen, indem man es während eines Flugzeugunfalls mit den Armen festhält, ist physisch unmöglich.
Viele Todesfälle von Kleinkindern scheinen zudem in den Statistiken nicht auf, weil die Zahl der Unfallopfer oft nur anhand der Zahl der belegten Sitze berechnet wird.
- Sind der Kommission die wissenschaftlichen Untersuchungen und Crash-Tests über Schlaufengurte bekannt, in denen deren schädliche Folgen aufgezeigt werden, und sind ihr Unfälle/Zwischenfälle im Zusammenhang mit Schlaufengurten bekannt?
- Weshalb enthalten die EU-OPS keine Bestimmungen über zertifizierte Rückhaltesysteme für Kinder, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Sicherheit von Babys und Kleinkindern an Bord von Flugzeugen zu gewährleisten?
- Inwieweit entsprechen die geltenden EU-OPS-Bestimmungen (Schlaufengurt) dem Grundsatz des gleichen Schutzes und der Nichtdiskriminierung aller Fluggäste, auch von Babys und Kindern?
- Könnte eine angemessene Lösung darin bestehen, angemessen zertifizierte Kindersitze verbindlich vorzuschreiben, wie es bei Kraftfahrzeugen der Fall ist?
Eingang: 26.06.2008
Weiterleitung: 30.06.2008
Fristablauf: 07.07.2008
- [1] ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 4.