Einrichtung einer Datenbank mit Fingerabdrücken von Roma in Italien
30.6.2008
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0077/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Giusto Catania im Namen der GUE/NGL-Fraktion
an die Kommission
Der italienische Innenminister hat am 25. Juni während eines Hearing im Konstitutionellen Ausschuss des italienischen Parlaments bekannt gegeben, dass die Polizei Fingerabdrücke von Roma im Rahmen einer Reihe von Überprüfungen sammelt, die in Roma-Lagern in größeren Städten durchgeführt werden, und dass auch Minderjährige die Fingerabdruckprozedur durchlaufen. Es sieht so aus, als ob solche Daten in einer neu eingerichteten besonderen Datenbank gespeichert werden, die von den italienischen Strafverfolgungsbehörden geführt wird und unter der Kontrolle von Präfekten steht, die zu „Sonderkommissaren für den Roma-Notstand“ ernannt und mit Sondervollmachten ausgestattet wurden. Zwecke, Ziele, Zugang und andere Datenschutzgarantien dieser Datenbank sind nicht klar. Der Minister sagte während des Hearings, dass es sich nicht um die Speicherung ethnischer Daten handele sondern um eine Zählung, bei der vorgesehen sei, die Fingerabdrücke aller Bewohner (in den Lagern), einschließlich Minderjähriger, aufzunehmen, um Verhaltensweisen wie Betteln zu verhindern. Das Endziel sei es, denjenigen, die bleiben, die Möglichkeit zu geben, unter akzeptablen Bedingungen zu leben, den Bedingungen einer „zivilisierten Gesellschaft“.
Weiß die Kommission von der Einrichtung der Roma-Datenbank in Italien? Meint die Kommission nicht, dass sich eine solche Datenbank auf Rasse und ethnischer Herkunft gründet, denn die Fingerabdrücke werden nur von Roma gesammelt, wogegen sich italienische Bürger einer ähnlichen Prozedur nicht unterziehen müssen? Meint die Kommission nicht, dass dies eine klare Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Staatsangehörigkeit darstellt? Meint die Kommission nicht, dass die Sammlung der Fingerabdrücke von Roma und die Einrichtung einer Roma-Datenbank einen Verstoß gegen die Menschenrechte und die Grundfreiheiten, die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, des Rechts auf Privatsphäre und die Datenschutzvorschriften darstellt, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der entsprechenden Rechtssprechung, der EU-Charta der Grundrechte, den EU-Verträgen und insbesondere Artikel 6 EUV und den politischen Vorgaben des Artikels 12 EGV (Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit) und des Artikels 13 EGV (Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft) sowie der Antidiskriminierungsrichtlinie über Rasse und ethnische Zugehörigkeit (2000/43/EG)[1] und der Richtlinie über die Freizügigkeit (2004/38/EG)[2] anerkannt sind? Wird die Kommission ihre Bedenken bei der italienischen Regierung zur Sprache bringen, und was wird die Kommission unternehmen um sicherzustellen, dass mit der derzeitigen Situation von Roma in Italien gemäß den europäischen Standards bei Menschenrechten und Grundfreiheiten umgegangen wird?
Eingang: 30.06.2008
Weiterleitung: 02.07.2008
Fristablauf: 09.07.2008