Parlamentarische Anfrage - O-0078/2008Parlamentarische Anfrage
O-0078/2008

Einrichtung einer Datenbank mit Fingerabdrücken von Roma in Italien

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0078/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Jan Marinus Wiersma, Claudio Fava, Kristian Vigenin, Gianni Pittella, Adrian Severin und Katalin Lévai im Namen der PSE-Fraktion
an die Kommission

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0078/2008
Eingereichte Texte :
O-0078/2008 (B6-0452/2008)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

  In der Erwägung, dass die italienische Regierung abgeleitete Durchführungsmaßnahmen angenommen hat, zu denen die Abnahme von Fingerabdrücken bei Roma-Kindern und ein Register über die Roma-Familien in den Großstädten gehören, und dass die Polizei möglicherweise bereits dabei ist, eine Reihe von Überprüfungen in Roma-Lagern, insbesondere in Mailand, vorzunehmen, wobei sie auch Fingerabdrücke nimmt.

 

  In der Erwägung, dass der italienische Innenminister angekündigt hat, nach Annahme des Gesetzespakets über die „Sicherheit“ die Abnahme von Fingerabdrücken bei minderjährigen Roma auf alle Gemeinden ausweiten zu wollen, um eine nationale Roma-Datenbank zu Identifizierungszwecken einrichten zu können. In der Erwägung, dass die Datenbank von italienischen Strafverfolgungsbehörden unter der Aufsicht der Präfekten geführt werden soll, die bereits per Dekret zu „Sonderkommissaren für Roma“ (Commissario straordinario per l'emergenza Rom) ernannt wurden und Sonderbefugnisse erhalten haben.

 

  In der Erwägung, dass der Präfekt von Rom erklärt hat, er werde Roma-Kindern keine Fingerabdrücke abnehmen lassen, und verschiedene Präfekten ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht haben.

 

  In der Erwägung, dass der Europarat, die UNICEF, der italienische Datenschutzbeauftragte, die jüdische Gemeinde Italiens und der Präsident des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs zusammen mit den Gewerkschaften und Oppositionsparteien ihre ernste Besorgnis angesichts dieses offensichtlich zu Strafverfolgungszwecken eingerichteten auf Volksgruppenzugehörigkeit basierenden Einwohnerregisters zum Ausdruck gebracht haben.

 

  In der Erwägung, dass Artikel 13 EGV vorsieht, dass die EG geeignete Vorkehrungen treffen kann, um unter anderem Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder der Rasse zu bekämpfen.

 

Kann die Kommission prüfen:

 

  1. ob die Maßnahmen der italienischen Regierung zur Abnahme von Fingerabdrücken bei Roma und zur Einrichtung einer biometrischen Roma-Datenbank einen Fall von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Staatsangehörigkeit darstellen, zu dessen Bekämpfung die Gemeinschaft gemäß Artikel 13 EGV Vorkehrungen treffen kann;

 

  1. ob das Sammeln von Fingerabdrücken bei Roma und die Einrichtung einer Roma-Datenbank als vereinbar mit den in der EU-Charta und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankerten Grundrechten gelten kann, welche die Union und die Mitgliedstaaten laut Artikel 6 EUV zu achten haben, und ob sich gegebenenfalls andere fundamentale Menschenrechtsfragen im Rahmen des Völkerrechts stellen;

 

  1. ob es angezeigt ist, dass sie bei den italienischen Behörden vorstellig wird und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Vorkehrungen trifft, um jede Art von Diskriminierung der Roma in Italien zu bekämpfen, sowie die Achtung der Grundrechte und die Förderung von Integrationsmaßnahmen zur Sprache bringt? 

 

 

Eingang: 01.07.2008

Weiterleitung: 03.07.2008

Fristablauf: 10.07.2008