Parlamentarische Anfrage - O-0080/2008Parlamentarische Anfrage
O-0080/2008

Einrichtung einer Datenbank mit Fingerabdrücken von Roma in Italien

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0080/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Viktória Mohácsi, Marco Cappato, Alexander Alvaro, Sophia in 't Veld, Baroness Sarah Ludford, Jeanine Hennis-Plasschaert, Ignasi Guardans Cambó, Adina-Ioana Vălean, Renate Weber und Gérard Deprez im Namen der ALDE-Fraktion
an die Kommission

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0080/2008
Eingereichte Texte :
O-0080/2008 (B6-0453/2008)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Der italienische Innenminister hat während eines Hearing im Konstitutionellen Ausschuss des italienischen Parlaments angeblich bekannt gegeben, dass die Polizei Fingerabdrücke von Roma im Rahmen einer Reihe von Überprüfungen sammelt, die in Roma-Lagern in größeren Städten durchgeführt werden, und dass auch Minderjährige die Fingerabdruckprozedur durchlaufen. Es sieht so aus, als ob solche Daten in einer neu eingerichteten besonderen Datenbank gespeichert werden, die von den italienischen Strafverfolgungsbehörden geführt wird und unter der Kontrolle von Präfekten steht, die zu „Sonderkommissaren für den Roma-Notstand“ ernannt und mit Sondervollmachten ausgestattet wurden. Zwecke, Ziele, Zugang und andere Datenschutzgarantien dieser Datenbank sind nicht klar. Der Minister sagte angeblich während des Hearings, dass es sich nicht um die Speicherung ethnischer Daten handele, sondern um eine Zählung, bei der vorgesehen sei, die Fingerabdrücke aller Bewohner (in den Lagern), einschließlich Minderjähriger, aufzunehmen, um Verhaltensweisen wie Betteln zu verhindern. Endziel sei es, denjenigen, die bleiben, die Möglichkeit zu geben, in annehmbaren Verhältnissen, nämlich denen einer zivilisierten Gesellschaft, zu leben“.

 

Weiß die Kommission von der Einrichtung der Roma-Datenbank in Italien? Meint die Kommission nicht, dass sich eine solche Datenbank auf Rasse und ethnischer Herkunft gründet, denn die Fingerabdrücke werden nur von Roma gesammelt, wogegen sich italienische Bürger einer ähnlichen Prozedur nicht unterziehen müssen? Meint die Kommission nicht, dass dies eine klare Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Staatsangehörigkeit darstellt? Meint die Kommission nicht, dass die Sammlung der Fingerabdrücke von Roma und die Einrichtung einer Roma-Datenbank einen Verstoß gegen die Menschenrechte und die Grundfreiheiten, die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, des Rechts auf Privatsphäre und die Datenschutzvorschriften darstellt, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der einschlägigen Rechtsprechung, der EU-Charta der Grundfreiheiten, den EU-Verträgen und insbesondere Artikel 6 VEU und den politischen Vorgaben des Artikels 12 EGV (Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit) und des Artikels 13 EGV (Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft) sowie der Antidiskriminierungsrichtlinie über Rasse und ethnische Zugehörigkeit (2000/43/EG)[1]  und der Richtlinie über die Freizügigkeit (2004/38/EG)[2] anerkannt sind? Wird die Kommission ihre Bedenken bei der italienischen Regierung zur Sprache bringen, und was wird die Kommission unternehmen um sicherzustellen, dass mit der derzeitigen Situation von Roma in Italien gemäß den europäischen Standards bei Menschenrechten und Grundfreiheiten umgegangen wird?

 

 

Eingang: 02.07.2008

Weiterleitung: 04.07.2008

Fristablauf: 11.07.2008