Parlamentarische Anfrage - O-0100/2008Parlamentarische Anfrage
O-0100/2008

EU-Fluggastdatensätze (PNR)

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0100/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Sophia in 't Veld, Martine Roure, Philip Bradbourn und Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
an die Kommission

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0100/2008
Eingereichte Texte :
O-0100/2008 (B6-0476/2008)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Fluggastdatensätze wurden ursprünglich für kommerzielle Zwecke erhoben, sie werden aber heute in wachsendem Maße auch für Sicherheitszwecke verwendet, etwa im Bereich der Flugsicherheit, der Einwanderungskontrolle, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche, des Schutzes vor Terroranschlägen und Straftaten und der Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten usw. Hiermit begannen die USA, Kanada und Australien nach den Anschlägen vom 11. September 2001; in jüngerer Zeit folgten Großbritannien, Frankreich und Dänemark.  Daher sind die Zwecke der Datenerhebung und die damit zusammenhängenden Bedingungen für die Datenverarbeitung von Land zu Land unterschiedlich und ständigen Veränderungen unterworfen. Kann die Kommission im Anbetracht der Tatsache, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Tradition offener Grenzen aufrechterhalten und die in Artikel 12.2. des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 festgeschriebene Freizügigkeit über nationale Grenzen hinweg bewahren sollten:

 

1. Was die Effizienz angeht: Nachweise erbringen für die massenhafte Erhebung und Verwendung von Fluggastdatensätzen aller Fluggäste (vor allem was automatisierte Analysemethoden wie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, Data Mining und den Abgleich der Fluggastdaten mit Risikofaktoren betrifft) im Kampf gegen den Terrorismus (und die diesbezügliche Fehlerquote nennen), in Anbetracht der Tatsache, dass bisher keines der bestehenden Systeme in angemessener Weise evaluiert worden ist?

 

2. Was die Eingrenzung der Verwendungszwecke angeht:  klar und präzise darlegen (Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten), zu welchen Zwecken Fluggastdatensätze auf EU-Ebene erhoben werden sollen? Ist die Kommission darüber hinaus in der Lage, darzulegen, dass Fluggastdatensätze für die Verfolgung anderer Ziele als den Kampf gegen den Terrorismus - wie etwa die Bekämpfung des Drogenhandels, einwanderungspolitische Maßnahmen oder den Schutz der öffentlichen Gesundheit - geeignet sind?

 

3. Was das Prinzip der Subsidiarität angeht: die Notwendigkeit einer EU-Initiative darlegen sowie die Gründe dafür, dass die Erhebung und Verwendung der Fluggastdatensätze nicht durch die Mitgliedstaaten vorgenommen werden kann? Warum hat die Kommission - wenn ein nachweislicher Bedarf für EU-Maßnahmen in diesem Bereich besteht - es vorgezogen, lediglich die Mitgliedstaaten zur Erhebung und Verwendung der Fluggastdatensätze zu verpflichten, anstatt ein wirkliches EU-System einzurichten?  Stimmt die Kommission mit der Feststellung überein, dass ein Sammelsurium von 27 nationalen Systemen über keinen europäischen Mehrwert verfügt und rechtliche Unsicherheiten für Bürger und Luftfahrtunternehmen verursacht?

 

4. Was Synergie und Gesamtgestaltung betrifft:  erklären, wie die Erhebung und Verwendung von Fluggastdatensätzen auf EU-Ebene mit einer kohärenten Strategie in Einklang zu bringen sind und in welcher Weise sie in Zusammenhang stehen mit anderen (ins Auge gefassten) EU-Grenzsicherungsmaßnahmen wie erweiterte Fluggastdaten (API), Einreise-/Ausreise-Erfassungssystem, ESTA-Reisegenehmigungssystem, biometrische Daten in Pässen und Visa, Schengener Informationssystem (SIS), Visa-Informationssystem (VIS) und nationale Grenzschutzmaßnahmen wie e-borders/Semaphore in Großbritannien?

 

5. Was die Rechtssicherheit betrifft:  darlegen, wie Fluggastdatensätze für andere Zwecke als die der Verbrechensbekämpfungspolitik (wie Flugsicherheit, Grenzkontrollen, Schengen-Zusammenarbeit, Bekämpfung illegaler Einwanderung und Gesundheitsschutz) ohne eine EU-Rechtsgrundlage verwendet werden können (s. Artikel 47 des EU-Vertrags sowie die Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rats)?

 

6. Was die demokratische Kontrolle angeht: erklären, wie eine umfassende parlamentarische Kontrolle auf europäischer und nationaler Ebene sichergestellt wird und zudem darlegen, wie die Datenschutzbehörden ihre Aufsicht über das System ausüben werden?

 

 

Eingang: 08.10.2008

Weiterleitung: 10.10.2008

Fristablauf: 17.10.2008