Fortschritte beim Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (EFSR) im Jahr 2008
3.12.2008
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0133/08
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Gérard Deprez im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
an die Kommission
Ende 2009 sollte der Europäische Rat ein neues mehrjähriges Programm für den EFSR annehmen. Zehn Jahre nach Tampere hat der Besitzstand der Europäischen Union nunmehr einen beträchtlichen Umfang, wenn sich auch das Gleichgewicht wohl eher in Richtung einer Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen, insbesondere in Sicherheitsfragen, zu Lasten des Schutzes und der Förderung der Grundrechte der Bürger auf europäischer Ebene verschoben hat.
Wird die Kommission bei dieser Sachlage bei der Vorbereitung des neuen mehrjährigen Programms für den EFSR:
a) den am 25. September 2008 angenommenen ersten Empfehlungen des EP zustimmen?
b) sich der Sichtweise des EP anschließen, dass das wahre Ziel des Europäischen EFSR darin bestehen sollte, den Schutz der Grundrechte und der bürgerlichen Rechte auf nationaler und europäischer Ebene dadurch zu stärken, dass die höchstmöglichen Standards gefördert werden, damit sich die Menschen nicht diskriminiert fühlen, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten?
c) einen neuen Anlauf unternehmen und neue Vorschläge für die Verfahrensgarantien vorlegen sowie auf der Grundlage der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs den Rechtsrahmen der EU-Verordnungen überarbeiten, die sich mit der Erstellung der so genannten „Schwarzen Listen“ beschäftigen?
d) einen glaubwürdigen Fahrplan für die Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung, Asyl und Integration durch die Einrichtung eines ständigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten erstellen?
e) einen kohärenten Rechtsraum dadurch einrichten, dass das gegenseitige Verständnis der einzelstaatlichen Rechtssysteme verbessert wird, wie dies jüngst vom Europäischen Rat vorgeschlagen wurde, die Maßnahmen der gegenseitigen Anerkennung (wie etwa die europäische Beweisanordnung) sowie die Interoperabilität der Netze und Dienste gestärkt werden (wie dies für die Verknüpfung von Strafregistern geschieht) und das europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) ausgebaut wird?
f) eine vollwertige europäische Strategie für die innere Sicherheit unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente entwickeln, indem sie die Schengen- und Prüm-Zusammenarbeit, die schwedische Initiative zum Austausch von Erkenntnissen und Angaben, und die regelmäßigen OCTA-Berichte von Europol in einem kohärenter Rahmen verknüpft und indem sie den Datenschutz ausweitet, wie dies in dem jüngsten Rahmenbeschluss vorgesehen ist?
g) das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente bei der Einrichtung einer transparenteren und kohärenteren EFSR-Außenpolitik in internationalen Foren, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Haager Konferenz, sowie gegenüber Drittländern, wie den USA, Russland usw., beteiligen, wenn sie Abkommen von der Art des Prüm-Vertrags sowie Abkommen über die Auslieferung und die gegenseitige Rechtshilfe aushandelt, insbesondere wenn es um Länder geht, die nicht Vertragspartei der Genfer-Konventionen sind?
h) in die nächsten Legislativvorschläge, die einen Bezug zum EFSR aufweisen, eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten aufnehmen, die Bürger frühzeitig über die anwendbaren nationalen Umsetzungsregelungen sowie über die nationale Verwaltungsbehörde zu informieren, die für die Umsetzung der EU-Maßnahmen zuständig ist?
Eingang: 03.12.2008
Weiterleitung: 05.12.2008
Fristablauf: 12.12.2008