Parlamentarische Anfrage - O-0081/2009Parlamentarische Anfrage
O-0081/2009

Litauisches Gesetz zum Schutz der Jugend vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0081/09
gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung
von Rui Tavares, Cornelia Ernst, Cornelis de Jong, Marie-Christine Vergiat, Willy Meyer und Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGL-Fraktion
an den Rat

Verfahren : 2009/2632(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0081/2009
Eingereichte Texte :
O-0081/2009 (B7-0204/2009)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Das litauische Parlament billigte am vergangenen Dienstag Änderungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen. Dies geschah also am 220. Jahrestag der Erstürmung der Bastille, an dem wir solcher Werte der Aufklärung wie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf das Streben nach Glück gedenken. Das betreffende Gesetz, gegen das der litauische Präsident in einer früheren Fassung sein Veto eingelegt hatte, wurde vom litauischen Parlament am 14. Juli 2009 gebilligt, dem Tag, an dem das Europäische Parlament seine konstituierende Sitzung nach den Wahlen abhielt.

 

Es handelt sich um ein Gesetz, das darauf abzielt, die Anzeige "öffentlicher Informationen, die Propaganda für homosexuelle Beziehungen beinhalten und traditionelle Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe und Familie in Frage stellen", in den Fällen zu verhindern, in denen solche Informationen für Jugendliche verfügbar sein könnten. Darüber hinaus werden für September Bestimmungen für das Straf- und das Verwaltungsgesetzbuch zur Erörterung und Annahme vorgeschlagen, die vermutlich zur Kriminalisierung von Personen, "die Homosexualität propagieren", führen würden, was dann mit Haft, Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit oder Zahlung von Geldstrafen von bis zu 1500 Euro bestraft werden könnte.

 

Hat der Rat die oben angesprochenen Fragen mit der litauischen Regierung erörtert? Ist der Rat nicht der Ansicht, dass ein derartiges Gesetz und die betreffenden Änderungen unvereinbar sind mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten, wie sie in den internationalen und europäischen Übereinkünften verankert sind, insbesondere mit der Meinungsfreiheit, die das Recht einschließt, Informationen zu recherchieren, zu erhalten und weiterzuleiten, und ebenso unvereinbar sind mit EU-Recht und Antidiskriminierungsmaßnahmen? Vertritt der Rat nicht die Auffassung, dass ein solches Gesetz der EU-Grundrechte-Charta, Artikel 6 EUV und Artikel 13 EGV entgegensteht, d.h. den Grundwerten, auf die sich die EU stützt? Wird der Rat die Grundrechteagentur auffordern, das Gesetz und die Änderungen zu bewerten? Was wird der Rat tun, um sicherzustellen, dass Litauen seine Verpflichtungen gemäß den EU-Verträgen, europäischem und internationalem Recht erfüllt? Ist er bereit, erforderlichenfalls das in Artikel 7 EUV vorgesehene Verfahren einzuleiten?

 

 

Eingang: 23.07.2009

Weiterleitung: 24.07.2009

Fristablauf: 14.08.2009