Menschenhandel
3.12.2009
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0149/09
gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung
von Anna Hedh im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Edit Bauer im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
an die Kommission
Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei und ein außerordentlich einträgliches Geschäft für die organisierte Kriminalität. Europol ist in Bezug auf das Jahr 2009 der Ansicht, dass der Frauenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung nicht zurückgegangen ist und Menschenhandel zum Zweck der Zwangsarbeit zunimmt. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird ein neuer Vorschlag, der den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern ersetzt, vorgelegt werden.
1. Teilt die Kommission die Auffassung, dass die EU bei ihrer Herangehensweise in diesem Bereich die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen, einem ganzheitlichen Ansatz folgen und die Außenbeziehungen, die Rückkehr und Wiedereingliederung, soziale Aspekte, soziale Eingliederung, Migration und Asyl berücksichtigen sowie die folgenden Schlüsselelemente zugrunde legen sollte?
a) Die Höhe der Strafen und Sanktionen für natürliche und juristische Personen, die vom Menschenhandel profitieren, sollte die Schwere des Verbrechens widerspiegeln und abschreckend wirken.
b) Weitere Maßnahmen sollten sich unter gebührender Berücksichtigung der Situation von Minderjährigen auf den Opferschutz konzentrieren, wobei unter anderem dafür Sorge zu tragen ist, dass Opfern bedingungslos geholfen wird und ihr Einverständnis zur Ausbeutung stets unerheblich ist.
c) Damit der Nachfrage entgegengewirkt wird, könnten sich weitere Maßnahmen auch auf Personen erstrecken, die Dienste der Opfer von Menschenhandel nutzen.
d) Alle Zuständigkeitsvorschriften sollten mit dem Entwurf zum Rahmenbeschluss zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten bei der Durchführung von Strafverfahren abgestimmt sein.
2. Gehört es zu den Zielen der Kommission, die Koordination von Informationen zu verbessern? Werden zu diesem Zweck Eurojust, Europol und FRONTEX nach Anhörung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und von nichtstaatlichen Organisationen aufgefordert werden, jährlich einen gemeinsamen Bericht über den Menschenhandel zu veröffentlichen? Wird zu diesem Zweck die Entwicklung einer gemeinsamen Vorlage für Mitgliedstaaten und Drittstaaten zur Sammlung von Daten über Menschenhandel unterstützt?
3. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Kommission zu ergreifen, um den Menschenhandel einzudämmen?
Eingang: 03.12.2009
Weiterleitung: 07.12.2009
Fristablauf: 14.12.2009