Verwirklichung des Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA)
24.2.2010
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0027/10
gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung
von Sharon Bowles im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
an die Kommission
Der offizielle Beginn von SEPA war im Januar 2008, als die SEPA-Überweisung (SCT) eingeführt wurde. Seit November 2009 ist auch das europaweite SEPA-Lastschriftverfahren (SDD) verfügbar. SEPA bedeutet, dass nicht zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Zahlungen unterschieden wird, was weiter impliziert, dass die bisherigen einzelstaatlichen Instrumente nicht unbegrenzt parallel angeboten werden sollten. Allerdings ist der ursprünglich vorgesehene Termin für die Umstellung einer kritischen Masse auf SEPA-Überweisungen und
-Lastschriftverfahren sowie Kartenzahlungen bis Ende 2010 inzwischen unrealistisch. Die Nutzung der SEPA-Standards ist weiterhin gering und beschränkt sich meist auf grenzüberschreitende Zahlungen. Der designierte Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen erklärte in seinen schriftlichen Antworten auf den Fragebogen des Parlaments, er beabsichtige, dem Kollegium eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel zur Annahme vorzuschlagen, eine oder mehrere Fristen für die Umstellung auf SEPA-Produkte für Lastschriftverfahren und Überweisungen sowie eine Initiative zur Verbesserung der Governance vorzuschlagen. Darüber hinaus sind Fragen betreffend die Anwendung der mehrseitigen Abwicklungsgebühren (MIF) für SEPA-Lastschriftverfahren und Kartenzahlungen noch nicht endgültig geklärt. Die Schlussfolgerungen des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 2. Dezember 2009 beinhalten, dass der Rat „Banken und Zahlungsinstitute ermutigt, im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren attraktive Produkte und Dienstleistungen, die den Kundenbedürfnissen entsprechen, zu entwickeln und aktiv zu vermarkten und den Kunden dabei gegenüber dem derzeitigen Stand beim Kosten- und Dienstleistungsniveau sowie bei Sicherheiten und Garantien mindestens gleichwertige Produkte anzubieten, um so die Migration von den jetzigen einzelstaatlichen Produkten des Lastschriftverfahrens zu den neuen Produkten des SEPA-Lastschriftverfahrens zu erleichtern“.
Kann die Kommission in diesem Kontext Folgendes mitteilen:
Wann plant sie, einen klaren und rechtsverbindlichen letzten Termin für die Umstellung auf SEPA-Instrumente mitzuteilen? Welcher Termin könnte das sein? Wie könnte er durchgesetzt werden?
Wie beabsichtigt sie, endgültig Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung einer mehrseitigen Abwicklungsgebühr sowohl für SEPA-Lastschriftverfahren als auch für Kartenzahlungen zu schaffen?
Wie gedenkt die Kommission angesichts der offenkundigen Schwierigkeiten der Branche, einschlägige Lösungen zu finden, diese zu ermutigen, geeignete Lösungen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht vorzuschlagen?
Wie beabsichtigt die Kommission, der Forderung des Rates nachzukommen, bis Mitte 2010 eine SEPA-Governance- und Kontrollstruktur auf EU-Ebene zu schaffen? Wie soll das Europäische Parlament in diese Struktur einbezogen werden?
Was gedenkt die Kommission zu tun, um den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss zu veranlassen, die Forderungen von Endnutzern von Zahlungsdienstleistungen zu berücksichtigen?
Eingang: 24.02.2010
Weiterleitung: 26.02.2010
Fristablauf: 05.03.2010