Vulkanaschekrise
10.5.2010
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0061/10
gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung
von Brian Simpson im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
an die Kommission
Die Schließung eines Großteil des europäischen Luftraums infolge des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April führte zu einer unhaltbaren Situation und zog schwerwiegende Folgen für Fluggäste und auch die Luftfahrtbranche nach sich. Dass die Aktivität des Vulkans am 4. Mai wieder zugenommen hat, sollte uns daran erinnern, dass die Situation immer noch aktuell ist und unbedingt Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.
Wie bewertet die Kommission die Reaktion der EU auf die Krise und die der EU zur Verfügung stehenden Krisenmanagementmöglichkeiten? Kann die Kommission weitere Details zur Entwicklung eines Aktionsplans für Mobilität mitteilen, der es der EU ermöglichen soll, in derartigen Krisen besser zu agieren?
Die Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ist einer der wichtigsten Aspekte der EU-Rechtsvorschriften für die Luftfahrt und hätte während der Krise eine bessere Koordinierung ermöglichen sollen. Der Rat stimmte in seinen Schlussfolgerungen vom 4. Mai der „unverzügliche[n] Ernennung des Koordinators für die funktionalen Luftraumblöcke“ zu. Welche Frist ist hierfür vorgesehen? Mit welchen weiteren Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass der einheitliche europäische Luftraum schneller umgesetzt wird?
Wie bewertet die Kommission die Effizienz der EU-Rechtsvorschriften zu Fluggastrechten während der Krise, und wie will die Kommission sicherstellen, dass die europäischen Rechtsvorschriften weniger zögerlich eingehalten werden? Zu welchen Ergebnissen führte die Bewertung der Lücken, die sich im Hinblick auf Luftfahrtunternehmen aus Drittländern ergeben können?
Die Krise hat vor allem die Luftfahrtbranche hart getroffen. Damit die Finanzmittel für die Branche ausgewogen zugeteilt werden, sollten die Maßnahmen EU-weit gelten. Welchen Rahmen und welche Kontrollen sieht die Kommission angesichts der zögerlichen Haltung einiger Mitgliedstaaten zu Branchenbeihilfen für Maßnahmen vor, die die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Branche mildern sollen?
Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um bewährte Verfahren aus geografischen Gebieten anzuwenden, in denen Ausbrüche gängiger sind, insbesondere hinsichtlich einer besseren Definition der Gefährdungsstufe der Luftraumzonen und der Nutzung innovativer Technologien?
Eingang: 10.05.2010
Weiterleitung: 12.05.2010
Fristablauf: 19.05.2010