Parlamentarische Anfrage - O-0080/2010Parlamentarische Anfrage
O-0080/2010

Qualität statistischer Daten in der Union und verstärkte Prüfbefugnisse der Kommission (Eurostat)

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0080/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Othmar Karas, Sharon Bowles
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung

Verfahren : 2010/2728(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0080/2010
Eingereichte Texte :
O-0080/2010 (B7-0314/2010)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Am 27. April 2010 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009[1] im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (KOM(2010)0053) angenommen. Der Rat wird am 8. Juni 2010 eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag festlegen und das Parlament ist gegenwärtig dabei, seine Stellungnahme abzugeben.

1. Wie will die Kommission angesichts der in dieser Verordnung vorgesehenen neuen Befugnisse die qualitative Überwachung und Bewertung der Daten, die von den nationalen Behörden eingereicht werden, ausbauen? Ist die Kommission mit der allgemeinen Ausrichtung, die der Rat am 8. Juni 2010 beschließt, im Vergleich mit dessen Entscheidung von 2005, als er die Kommission (Eurostat) nicht mit den notwendigen Instrumenten ausstatten wollte, zufrieden?

2. Wie will die Kommission die Qualität der Unionsstatistiken mittel- und langfristig verbessern, angesichts der Tatsache, dass Verbesserungen in der Wirtschaftspolitik nur möglich sind, wenn die wirtschaftspolitische Überwachung auf exakten Statistiken und einem standardisierten und international anerkannten Rechnungslegungsverfahren beruht?

3. Hat die Kommission irgendwelche gründlichen Untersuchungen angestellt, ob die Mitgliedstaaten allen vertraglichen und sekundärrechtlichen Bestimmungen nachgekommen sind und ob irgendein Mitgliedstaat gefälschte oder inkorrekte Daten oder Statistiken, entweder absichtlich oder aufgrund von Nachlässigkeit, eingereicht hat?

4. Hält es die Kommission für erstrebenswert, die Rolle von Eurostat zu stärken und das Amt zu einer vollwertigen unabhängigen Behörde/Institution auszubauen?

5. Ist die Kommission einverstanden, Eurostat größere Befugnisse einzuräumen, damit es Kontrollen vor Ort ohne vorherige Ankündigung vornehmen und Interviews mit allen Organisationen durchführen kann, die für seine Arbeit von Bedeutung sind?

6. Warum hat die Kommission vorgeschlagen, als rechtliche Grundlage ihres Vorschlags das besondere Rechtssetzungsverfahren nach Artikel 126(14) des Vertrags heranzuziehen, obwohl im Vertrag mit Artikel 338(2) eine spezifische Rechtsgrundlage hinsichtlich der Qualität der Unionsstatistiken vorgesehen ist und der zur Diskussion stehende Vorschlag nicht das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit als solches betrifft? 

Eingang: 4.6.2010

Weiterleitung: 8.6.2010

Fristablauf: 15.6.2010