Einfuhr von in Laogai-Lagern hergestellten Erzeugnissen in die Europäische Union
7.6.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0083/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Michael Gahler, Elmar Brok, Daniel Caspary, Cristiana Muscardini
im Namen der PPE-Fraktion
Laogai ist ein System von Zwangsarbeitslagern in der Volksrepublik China. Es wurde vom Europäischen Parlament verurteilt und ist regelmäßig Thema der Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und der Volksrepublik China. Die meisten Laogai-Lager sind wirtschaftliche Einheiten mit gewerblichen Firmennamen. Durch diese Namen bleibt die wahre Herkunft dieser Waren verborgen, die dadurch frei innerhalb und außerhalb der Volksrepublik China verkauft werden. Beweise für diese Praktik können in vielen Unternehmensdatenbanken gefunden werden, vor allem in jener von Dun & Bradstreet, in der 330 bekannte Laogai-Lager aufgelistet sind. Die Laogai-Lager werben auch im Internet für ihre Waren. Etwa 500 Lager, die auf diese Weise Werbung betreiben, konnten bisher ermittelt werden. Auch wenn dies nur selten nachgewiesen werden kann, stammen mit großer Wahrscheinlichkeit viele in China hergestellte gefälschte Waren aus Laogai-Lagern.
In den Vereinigten Staaten ist die Einfuhr von Waren, die von Gefangenen hergestellt wurden gesetzlich verboten – entsprechend wurde der Verkauf von Erzeugnissen mehrerer solcher Firmen am heimischen Markt unterbunden. In der EU gibt es (noch) keine derartige Rechtsvorschrift.
In Anbetracht dessen, dass Verbraucher und Unternehmen in der EU vor dem unbeabsichtigten Kauf von in Laogai-Lagern hergestellten Erzeugnissen geschützt werden müssen und unter Berücksichtigung der entsprechenden Entschließungen des Europäischen Parlaments, in denen das Laogai-System verurteilt wird, sowie der Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und der Volksrepublik China wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Maßnahmen wird die Kommission treffen, um die direkte oder indirekte Einfuhr von Laogai-Erzeugnissen bzw. anderen von Gefangenen hergestellten Waren in die EU zu verhindern?
2. Ab wann beabsichtigt die Kommission eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den Behörden in den Vereinigten Staaten, insbesondere mit der Zollbehörde, in Bezug auf die Erkennung dieser Waren?
3. Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um einen ungerechten Wettbewerb zu verhindern, der aufgrund eines Verstoßes gegen die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation vorliegt, wenn Gefangene in Lagern gezwungen werden, Waren für die Öffentlichkeit herzustellen?
4. Beabsichtigt die Kommission, dieses heikle Thema während den Verhandlungen mit der Volksrepublik China anzusprechen, um zu einem gegenseitig bindenden Übereinkommen zu gelangen, das verhindern soll, dass die Volksrepublik China in Laogai-Lagern hergestellte Waren direkt oder indirekt in die EU ausführt, bzw. dass diese an EU-Unternehmen in der Volksrepublik China verkauft werden?
Eingang: 7.6.2010
Weiterleitung: 9.6.2010
Fristablauf: 16.6.2010