Freizügigkeit von Arbeitnehmern - zeitweilige Beschränkung des Zugangs rumänischer und bulgarischer Bürger zum Arbeitsmarkt der Europäischen Union
24.6.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0096/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Rovana Plumb, Iliana Malinova Iotova, Pervenche Berès, Stephen Hughes, Alejandro Cercas, Gianni Pittella, Jutta Steinruck
im Namen der S&D-Fraktion
In Übereinstimmung mit dem Beitrittsvertrag hat die Kommission in zwei Fällen untersucht, wie sich die Übergangsregelungen ausgewirkt haben, die das Recht der Arbeitnehmer aus acht Mitgliedstaaten (EU-8) auf Freizügigkeit zeitweilig einschränken, und mit welchen Folgen die Mobilität der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten (EU-2) für die Arbeitsmärkte der anderen Mitgliedstaaten verbunden war. Aus beiden Berichten ging hervor, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Wirtschaft zugute kommt und keine ernsthaften negativen Nebenwirkungen für die Arbeitsmärkte mit sich bringt.
1. Auf welche Weise will die Kommission die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, ihre Arbeitsmärkte stärker für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien zu öffnen?
2. Hat die Kommission vor, die Arbeits- und Lebensbedingungen der „ungesetzlichen“ rumänischen und bulgarischen Arbeitskräfte in den anderen Mitgliedstaaten zu untersuchen und eine entsprechende Studie durchzuführen?
3. Wird die Kommission eine Studie verfassen, in der der Einfluss dieser „ungesetzlichen“ Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt der entsprechenden Mitgliedstaaten untersucht wird? Könnte es sein, dass die oben genannten Maßnahmen eher negative Auswirkungen auf diese Arbeitsmärkte haben als dass sie die einheimischen Arbeitskräfte schützen?
4. Ist die Kommission der Ansicht, dass die Verlängerung der gegenwärtigen Beschränkungen für rumänische und bulgarische Arbeitnehmer u. U. zur Herausbildung einer eigenen Kategorie von „EU-Bürgern zweiter Klasse“ führen wird? Stimmen die erwähnten Maßnahmen nach Meinung der Kommission mit den Zielen und dem Geist des Vertrags von Lissabon und insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union überein?
Eingang: 24.6.2010
Weiterleitung: 28.6.2010
Fristablauf: 5.7.2010