Beitrag der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemdienstleistungen zur Entwicklung und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele
14.7.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0107/2010
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Michèle Striffler
im Namen des Entwicklungsausschusses
1. Die UN-Generalversammlung hat das Jahr 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärt. Auch das Motto des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt 2010 lautet „Biodiversität für Entwicklung und Armutsbekämpfung“. Den Verlust an biologischer Vielfalt abzuwenden ist ein Schlüsselaspekt auf der Agenda der Millenniums-Entwicklungsziele. Diese Agenda trägt zu Fortschritten bei einigen der wichtigsten Millenniums-Entwicklungsziele bei, wie z. B. der Beseitigung von extremer Armut und Hunger, der Sicherstellung von Gesundheit und Bildung für alle Menschen und dem Erreichen von Nachhaltigkeit im Bereich Umwelt.
2. Mit welchen politischen Maßnahmen beabsichtigt der Rat, auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 10) in Nagoya den Verlust an biologischer Vielfalt als neue Herausforderung im Kampf gegen die Armut aufzugreifen? Wie plant der Rat insbesondere, den Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder auf finanzieller und technischer Ebene Rechnung zu tragen? Beabsichtigt der Rat in diesem Zusammenhang, die spezifischen Ziele des DCI und des EEF diesbezüglich anzupassen?
3. Welche konkreten Maßnahmen und welche politische Strategie beabsichtigt der Rat, bezogen auf die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, zu fördern, um sicherzustellen, dass der Schutz der biologischen Vielfalt zur Armutsbekämpfung beiträgt? Welche politischen Reaktionen sieht der Rat vor, um sicherzustellen, dass die biologische Vielfalt in die wirtschaftlichen Maßnahmen aller Sektoren, darunter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Fremdenverkehr, einfließt?
4. Welche Art von Maßnahmen beabsichtigt der Rat auf der COP 10 zu unterstützen, um die in dem Übereinkommen von Århus verankerten Rechte sicherzustellen und um zu gewährleisten, dass die Rechte der Armen gewahrt werden und in den Konsultationsprozess einfließen, während gleichzeitig eine ausgewogene Verteilung der mit der Nutzung von genetischen Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen verbundenen Vorteile sichergestellt wird?
Eingang: 14.7.2010
Weiterleitung: 15.7.2010
Fristablauf: 5.8.2010