Luftverkehr im Rahmen des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
15.9.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0127/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Peter Liese, Mathieu Grosch
im Namen der PPE-Fraktion
Saïd El Khadraoui, Kathleen Van Brempt, Matthias Groote
im Namen der S&D-Fraktion
Chris Davies, Holger Krahmer
im Namen der ALDE-Fraktion
Martin Callanan
im Namen der ECR-Fraktion
Satu Hassi
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Mit der Richtlinie 2008/101/EG[1] sollte der Luftverkehr in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft einbezogen werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Luftverkehrsunternehmen in der EU und nicht nur für Flüge innerhalb Europas, sondern auch Flüge in Drittländer fallen unter diese Richtlinie.
Ab 1. Januar 2012 werden alle Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen in der Gemeinschaft starten oder landen, in das System einbezogen. Luftfahrzeugbetreiber aus allen Staaten, die solche Luftverkehrsdienste anbieten, werden daher einbezogen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben. In diesem Zusammenhang ist die EU der Auffassung, dass diese Richtlinie nur ein erster Schritt hin zum Fernziel eines globalen Branchenabkommens über die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr ist. Die Vorschriften enthalten ebenfalls Bestimmungen, die eine Anpassung ermöglichen, wenn Drittländer ähnliche Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ihres Luftverkehrs erlassen.
In letzter Zeit haben Drittländer die Internationale Zivilluftfahrtorganisation jedoch nachdrücklich aufgefordert, eine Resolution zu verabschieden, in der erklärt wird, dass Länder, die ein Emissionshandelssystem umsetzen wollen, das auf Luftfahrzeugbetreiber anderer Vertragsstaaten Anwendung findet, dies ausschließlich auf der Grundlage gegenseitigen Einvernehmens tun dürfen. Die Sitzung der Versammlung der ICAO findet Ende dieses Monats statt.
Kann die Kommission Auskunft über ihre Verhandlungsstrategie geben? Inwiefern wird dem Standpunkt des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen Rechnung getragen?
Eingang: 15.9.2010
Weiterleitung: 17.9.2010
Fristablauf: 24.9.2010
- [1] ABl. L 8 vom 13.1.2009, S. 3.