Überprüfung der Wettbewerbsregeln für den Bereich der horizontalen Zusammenarbeit
28.9.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0131/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Sharon Bowles
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
Die derzeitigen Verordnungen für die Gruppenfreistellung sowohl für Spezialisierungsvereinbarungen (Verordnung (EG) Nr. 2658/2000 der Kommission[1]) als auch für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Verordnung (EG) Nr. 2659/2000 der Kommission[2]) laufen am 31. Dezember 2010 aus. Die Kommission will an deren Stelle zwei neue Verordnungen über die Gruppenfreistellung annehmen und einige Leitlinien verabschieden, damit die Beteiligten sich ein Bild davon machen können, ob ihre Kooperationsvereinbarungen mit den Wettbewerbsbestimmungen und insbesondere mit Artikel 101 Absatz 3 AEUV in Einklang stehen. Im Gegensatz zu einer früher kritischen Bewertung der Kaufkraft des Einzelhandelssektors begrüßt die Kommission nun generell gemeinsame Einkaufsvereinbarungen.
- Welche spezifischen Beiträge der Beteiligten während des Konsultationsprozesses gedenkt die Kommission in den endgültigen Rechtsrahmen aufzunehmen?
- Hat die Kommission untersucht, ob die Beteiligten von der Einführung neuer spezifischer Gruppenfreistellungsverordnungen für andere Arten horizontaler Vereinbarungen als Spezialisierungsvereinbarungen und F&E-Vereinbarungen profitieren würden? Hält es die Kommission für nützlich, im Bereich der horizontalen Zusammenarbeit neue Gruppenfreistellungsverordnungen zu entwerfen?
- Gedenkt die Kommission das Problem des sogenannten “Patenthinterhalts” im Rahmen der neuen Verordnungsentwürfe anzugehen, oder ist sie der Ansicht, dass ergänzende sektorspezifische Rechtsvorschriften notwendig wären, um einen Missbrauch von Patentrechten zu vermeiden? Wird die Kommission für einen integrierten Rechtsrahmen von Wettbewerbsregeln und sektrospezifischen Rechtsvorschriften im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum sorgen?
- Welche spezifischen Beschlüsse oder Streitbeilegungen hat die Kommission bei der Ausarbeitung der Entwürfe für ihre neuen Regeln herangezogen? Inwiefern hat sich die Kommission auch auf die Erfahrungen der nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der internationalen Wettbewerbsbehörden zur Ausarbeitung der neuen Regelungsentwürfe gestützt?
- Hatte die Wirtschaftskrise irgendwelche Auswirkungen auf die weltweite Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden bei der Ausarbeitung der neuen Rechtsvorschriften? Entwickelt sich im Bereich der Wettbewerbspolitik irgendeine Form von „Global Governance“ auf der Ebene des Internationalen Wettbewerbsnetzes oder irgendwelcher anderer Foren?
- Wie gedenkt die Kommission bei der Überarbeitung des Entwurfs den Widerspruch in ihrer Bewertung von Einkaufsgenossenschaften zu lösen und gleichzeitig die Initiativen des Parlaments in diesem Bereich zu berücksichtigen?
Eingang: 28.9.2010
Weiterleitung: 30.9.2010
Fristablauf: 7.10.2010