Sorge über die korrekte Anwendung der Visa-Liberalisierung der EU in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
10.11.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0181/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Simon Busuttil, Manfred Weber, Anna Maria Corazza Bildt, Monika Hohlmeier
im Namen der PPE-Fraktion
Der Rat hat beschlossen, Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens bei Reisen in den sowie innerhalb des Schengen-Raums von der Visumpflicht zu befreien. Dies wurde aufgrund von Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 möglich. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt seit 19. Dezember 2009 für Personen, die einen biometrischen Reisepass besitzen.
Die Kommission (KOM(2009)0366) war zu dem Schluss gekommen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien bis zum Datum der Annahme dieser Verordnung alle Vorgaben erfüllt hatten, und das Europäische Parlament (P7_TA(2009)0062) hatte am 12. November 2009 dafür gestimmt, die Visumpflicht aufzuheben.
In letzter Zeit haben sich Belgien, Deutschland und Schweden – und auch Kommissionsmitglied Cecilia Malmström hat ähnliche Beobachtungen vorgebracht – besorgt darüber geäußert, dass die Zahl der Asylanträge von Bürgern Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zugenommen hat und dass die Gefahr besteht, dass diese Situation langfristig die Liberalisierung der Visabestimmungen, die von der EU 2009 eingeführt wurde, gefährden könnte.
Ist die Kommission daher nicht der Auffassung, dass es angemessen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, um die zuständigen offiziellen Stellen in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien dabei zu unterstützen, die aktuelle Situation zu bewältigen und die Bürger entsprechend zu informieren, um einem Missbrauch der Visa-Liberalisierung vorzubeugen und somit den Zustrom von Asylbewerbern zu stabilisieren?
Eingang: 10.11.2010
Weiterleitung: 12.11.2010
Fristablauf: 19.11.2010