Sicherheit von Spielzeug
25.11.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0195/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Andreas Schwab, Anja Weisgerber, Marianne Thyssen, Anna Maria Corazza Bildt
im Namen der PPE-Fraktion
Evelyne Gebhardt, Christel Schaldemose, Anna Hedh, Barbara Weiler
im Namen der S&D-Fraktion
Cristian Silviu Buşoi, Jürgen Creutzmann, Antonyia Parvanova, Nadja Hirsch
im Namen der ALDE-Fraktion
Heide Rühle
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Malcolm Harbour
im Namen der ECR-Fraktion
Am 1. Juli 2010 hat der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) ein wissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der Migrationsgrenzwerte für chemische Elemente in Spielzeug veröffentlicht, in dem die in der Richtlinie 2009/48/EG vorgesehenen Methoden zur Begrenzung der Risiken bewertet werden, welche von als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften organischen Stoffen (CMR) ausgehen. Der Ausschuss empfiehlt zwar einerseits, dass die Sicherheit von Spielzeug mit Hilfe von Migrationsgrenzwerten sichergestellt werden sollte, hebt jedoch andererseits hervor, dass die vorgeschriebene Methode zur Messung der Migration chemischer Elemente (EN 71-3-Norm) nicht zuverlässig ist.
Das Parlament hat die Kommission bereits in der Vergangenheit aufgefordert, sich mit dieser Frage zu befassen, allerdings ohne Erfolg. Es besteht auch allgemeine Besorgnis hinsichtlich der Grenzwerte für schädliche Substanzen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug, obwohl die Richtlinie 2009/48/EG als eine der weltweit strengsten gesetzlichen Regelungen für die Sicherheit von Spielzeug gilt. Die jüngsten RAPEX-Berichte über Rückrufe von unsicherem Spielzeug geben außerdem Anlass zur Sorge, was die Marktüberwachung bei Spielzeug betrifft.
1. Teilt die Kommission die in dem SCHER-Gutachten vertretene Auffassung, dass die Methode für die Messung der Migration chemischer Elemente nicht zuverlässig ist? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Kommission, um dieses Problem zu beheben?
2. Welche Initiativen hat die Kommission ergriffen oder wird sie ergreifen, um eine bessere Marktüberwachung bei Spielzeug sicherzustellen, insbesondere, was eingeführte Erzeugnisse betrifft?
3. Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass die Geltung von Migrationsgrenzwerten auch auf andere gefährliche Stoffe in Spielzeug, wie auf PAK-Bestandteile, ausgedehnt werden sollte, anstatt mengenmäßige Begrenzungen anzuwenden?
4. Plant die Kommission eine Überprüfung der Liste von Stoffen, die Beschränkungen unterliegen, sowie der davon in Spielzeug zulässigen Mengen, damit die neuesten wissenschaftlichen Daten berücksichtigt werden?
5. Wäre die Kommission bereit, die Frage der Sicherheitsrisiken zu untersuchen, die mit Spielzeug, das für über 36 Monate alte Kinder bestimmt ist, bei einem Gebrauch durch jüngere Kinder verbunden sind?
6. Ist die Kommission ferner der Auffassung, dass chemische Elemente, die gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen als CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B eingestuft wurden, nicht in Spielzeug enthalten sein sollten?
7. Wie sieht der genaue Zeitplan für das Vorgehen der Kommission aus?
Eingang: 25.11.2010
Weiterleitung: 29.11.2010
Fristablauf: 6.12.2010