Parlamentarische Anfrage - O-0197/2010Parlamentarische Anfrage
O-0197/2010

Müllnotstand in Kampanien

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0197/2010
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Bairbre de Brún, Willy Meyer
im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2010/2963(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-0197/2010
Eingereichte Texte :
O-0197/2010 (B7-0801/2010)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. März 2010 stellt das Versäumnis Italiens, in Kampanien Anlagen einzurichten, in denen die in den Städten anfallenden Müllmengen ohne Gefahr für Umwelt und menschliche Gesundheit beseitigt werden können, eine Zuwiderhandlung gegen das EU-Recht dar (Entscheidung in der Rechtssache C-297/08).

Italien hat jedoch nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um der Entscheidung des Gerichtshofs Folge zu leisten. Am 23. Oktober 2010 erklärte die Kommission, dass die gegenwärtige Lage mit der Krise im Jahr 2007 vergleichbar sei, die die Kommission dazu veranlasst hatte, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik zu eröffnen[1].

Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen bzw. wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in Italien die Sammlung, Trennung und Behandlung von Abfällen auf wirksame Art und Weise überwachen, so dass diese Abfälle der menschlichen Gesundheit und Umwelt nicht schaden, und damit die regionalen Behörden einen realistischen Plan vorlegen?

Wie bewertet die Kommission die Leitlinien, die der im vergangenen Juli vom Umweltminister der Region, Romano, vorgelegte Plan enthält? Erachtet die Kommission diese Leitlinien als ausreichend? Wenn dies nicht der Fall ist, was fehlt?

Wann wird die Kommission ein Verfahren gemäß Artikel 260 gegen Italien eröffnen, um Geldstrafen verhängen zu können, damit die italienischen Behörden gezwungen werden, dem Urteil des Gerichtshofs Folge zu leisten, insbesondere indem sie den Beweis erbringen, dass die vorhandenen Mülldeponien mit dem EU-Recht übereinstimmen und die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt nicht gefährden?

Wird die Kommission den Gerichtshof auffordern, eine Anordnung zu erlassen, wenn die bestehenden Mülldeponien in Naturschutzgebieten erweitert werden oder wenn neue Deponien in Natura-2000-Gebieten wie dem Nationalpark Vesuv eingerichtet werden?

Eingang: 30.11.2010

Weiterleitung: 2.12.2010

Fristablauf: 9.12.2010