Wirtschaftspolitische Steuerung und Artikel 9 des Vertrags von Lissabon
2.12.2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-0200/2010
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Stephen Hughes, Pervenche Berès, Udo Bullmann
im Namen der S&D-Fraktion
Nach Artikel 9 des Vertrags von Lissabon ist die Union gehalten, bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen.
Der Bericht, der vor kurzem dem Europäischen Rat von der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Van Rompuy vorgelegt wurde, enthält weitreichende Vorschläge für die Reform des bestehenden Systems der makroökonomischen Überwachung und Koordinierung, die erhebliche Auswirkungen in Bereichen wie Beschäftigung, sozialer Schutz, soziale Ausgrenzung, allgemeine und berufliche Bildung und Gesundheitsschutz haben werden. Stimmt der Rat dieser Feststellung zu?
Ist der Rat daher nicht auch der Auffassung, dass diese Vorschläge und infolgedessen der künftige Rechtsrahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Einklang mit Artikel 9 des Vertrags von Lissabon stehen müssen? Hat der Rat durch eine Bewertung der sozialen Folgen sichergestellt, dass dies der Fall ist? Wenn nicht, ist der Rat nicht der Auffassung, dass noch eine eingehende Analyse der sozialen Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften durchgeführt werden müsste?
Eingang: 2.12.2010
Weiterleitung: 3.12.2010
Fristablauf: 24.12.2010