Ergänzung der ILO-Konvention durch eine Empfehlung zu Hausangestellten
14.4.2011
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000092/2011
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Pervenche Berès
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Die meisten Hausangestellten sind in der häuslichen Pflege tätig oder erledigen Aufgaben wie Putzen und Einkaufen. Ihr Anteil an der Erwerbsarbeit schwankt zwischen 5 und 9 Prozent. Solche Arbeitsverhältnisse sind weitgehend prekär, unterbewertet und informell: Hausangestellte werden daher häufig diskriminiert, ungerecht und unfair behandelt oder sogar misshandelt. Zunehmend handelt es sich dabei um Wanderarbeitnehmer (ohne Papiere), die leicht ausgebeutet werden können.
Die Annahme einer ILO-Konvention über Hausangestellte wäre wichtig, damit die Menschen- und Arbeitsrechte und die sozialen Rechte von Hausangestellten geachtet werden.
1. Was kann die Kommission ihrer Ansicht nach bei den ILO-Verhandlungen über die Annahme einer Konvention tun, damit diese durch eine Empfehlung über menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten ergänzt wird?
2. Wie wird mit der EU2020-Strategie sichergestellt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse im häuslichen Bereich in ordentliche und zukunftsfähige Arbeitsplätze umgewandelt werden?
3. Plant die Kommission eine Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise der Richtlinie des Rates 89/391/EWG und der Richtlinie 2000/78/EG, damit sie auch für Hausangestellte gelten?
4. Kann die Kommission erläutern, wie sie die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsrechte von Hausangestellten unterstützt, und wie sie die Betroffenen über ihre Rechte informiert?
5. Fördert die Kommission den Austausch vorbildlicher Verfahren im Zusammenhang mit den Maßnahmen für Hausangestellte?
Eingang: 14.4.2011
Weiterleitung: 18.4.2011
Fristablauf: 25.4.2011