Parlamentarische Anfrage - O-000119/2011Parlamentarische Anfrage
O-000119/2011

Europäischer Haftbefehl

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000119/2011
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Baroness Sarah Ludford, Renate Weber, Sonia Alfano, Louis Michel, Nathalie Griesbeck, Gianni Vattimo, Sophia in 't Veld, Jens Rohde
im Namen der ALDE-Fraktion

Verfahren : 2011/2563(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000119/2011
Eingereichte Texte :
O-000119/2011 (B7-0401/2011)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Der Europäische Haftbefehl hat sich als wirksames Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus erwiesen. Sein Ansehen wird jedoch durch Berichte getrübt, wonach er mehr für Verhöre eingesetzt wird als zu Zwecken der Strafverfolgung und des Strafvollzugs sowie auch für geringfügigere Straftaten, bei denen nicht hinreichend erwogen wird, ob eine Auslieferung angesichts des personellen und finanziellen Aufwands (schätzungsweise 25.000 Euro pro Auslieferungsverfahren) verhältnismäßig ist.

Darüber hinaus wird der Beschluss eines Mitgliedstaates, einen Europäischen Haftbefehl aus stichhaltigen Gründen, die gemäß den EU-Rechtsvorschriften zulässig sind, nicht zu vollstrecken, vom ausstellenden Mitgliedstaat im Hinblick auf die Überprüfung oder Widerrufung des Europäischen Haftbefehls und die Löschung der Ausschreibung aus dem SIS nicht immer befolgt.

Außerdem gibt es keine Vorkehrungen für die angemessene rechtliche Vertretung einer im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls gesuchten Person, weder im ausstellenden noch im vollstreckenden Mitgliedstaat. Schließlich sind die Haftbedingungen in vielen EU-Mitgliedstaaten bedauerlicherweise so schlecht, dass sie das Vertrauen in eine angemessene Behandlung von Häftlingen untergraben, auf dem der Europäische Haftbefehl und der demnächst in Kraft tretende Rahmenbeschluss betreffend die Überstellung verurteilter Personen beruhen.

 Wie wird der Rat sicherstellen, dass der unverhältnismäßigen Anwendung des Europäischen Haftbefehls sowohl rechtlich als auch in der Praxis unverzüglich ein Ende gesetzt wird?

 Wie wird der Rat sicherstellen, dass im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls gesuchte Personen einen wirksamen Anspruch darauf erhalten, diesen sowohl im ausstellenden als auch im vollstreckenden Mitgliedstaat anzufechten, und dass ein gültiger Beschluss, einen Europäischen Haftbefehl nicht zu vollstrecken, zur Löschung der Ausschreibung aus dem  Schengener Informationssystem führt?

 Wie wird der Rat sicherstellen, dass die strafrechtlichen Standards und die Haftbedingungen in der Europäischen Union verbessert werden, bevor die Gerichte einschreiten und weitere Überstellungen aufgrund einer möglichen Verletzung der Grundrechte der betreffenden Person blockieren?

Eingang: 12.5.2011

Weiterleitung: 13.5.2011

Fristablauf: 3.6.2011