Biometrische Pässe
6.3.2012
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000052/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Carlos Coelho, Simon Busuttil
im Namen der PPE-Fraktion
Ioan Enciu, Henri Weber
im Namen der S&D-Fraktion
Cornelia Ernst
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Franziska Keller, Tatjana Ždanoka
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten wurde im Jahr 2004 erlassen und als ein wichtiger Schritt gewertet, um die Sicherheit von Reisedokumenten zu erhöhen und eine verlässliche Verbindung zwischen dem rechtmäßigen Inhaber und dem Pass oder dem Reisedokument herstellen zu können und damit erheblich zum Schutz vor einer betrügerischen Verwendung von Pässen und Reisedokumenten beizutragen.
Die Sicherheit von Pässen ist jedoch nicht auf den Pass selbst beschränkt: Der gesamte Prozess von der Vorlage der für die Ausstellung eines Passes benötigten Dokumente über die Erhebung der biometrischen Daten bis hin zur Kontrolle und dem Datenabgleich an den Grenzübergangsstellen ist wichtig. Es ist nutzlos, die Sicherheit von Pässen zu erhöhen, wenn weiterhin „Schwachstellen“ bei anderen Gliedern der gesamten Kette zugelassen werden.
Bei der nachfolgenden Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2008 hat das EP darauf hingewiesen, dass es immer noch nicht viel Erfahrung mit der Anwendung dieser neuen Technologien gibt und dass weiterhin zu viele Bedenken in Bezug auf folgende Punkte bestehen:
die Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der von Kindern und älteren Menschen genommenen Fingerabdrücke;
das Maß an Vertrauen in den Prozess der Erhebung der biometrischen Daten;
die möglichen Mängel der Identifizierungssysteme und die in den verschiedenen Mitgliedstaaten vorhandenen Fehlerquoten;
die bestehenden Unterschiede hinsichtlich der vorzulegenden Dokumente und der Ausstellung dieser Ausgangsdokumente (sog. „breeder documents“).
Daher wurde eine Klausel über eine dreijährliche Überprüfung aufgenommen, um die Durchführung der erforderlichen Studien (die vom EP in jedem dieser Bereiche gefordert wurden) zu ermöglichen.
Kann die Kommission mitteilen, ob die Ergebnisse der geforderten Studien bereits vorliegen? Gedenkt die Kommission in Anbetracht der in mehreren Mitgliedstaaten offensichtlich bestehenden Probleme (beispielsweise wird behauptet, dass 500 000 bis 1 000 000 der 6,5 Millionen in Frankreich im Umlauf befindlichen biometrischen Pässe falsch sind, da sie auf der Grundlage betrügerischer Dokumente ausgestellt wurden und dass ein von der Kommunalverwaltung von Roermond (Niederlande) durchgeführter Test ergeben hat, dass in 21 % der 448 Fälle die genommenen Fingerabdrücke nicht überprüfbar und damit nutzlos waren), die Vorschriften zu überprüfen?
Eingang: 6.3.2012
Weiterleitung: 8.3.2012
Fristablauf: 15.3.2012