Parlamentarische Anfrage - O-000144/2012Parlamentarische Anfrage
O-000144/2012

  Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

3.7.2012

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000144/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Sophia in 't Veld, Renate Weber, Sonia Alfano, Alexander Alvaro, Baroness Sarah Ludford, Gianni Vattimo, Cecilia Wikström, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez
im Namen der ALDE-Fraktion

Die gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) von Europol kommt in ihrer Stellungnahme zu ihrem Bericht über die zweite Inspektion von Europol in Bezug auf die Umsetzung der Aufgaben des Amts im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus und in Bezug auf die Erfüllung der Empfehlungen durch das Amt, die im Rahmen der letztjährigen Inspektion durch die GKI ausgesprochen wurden, zu dem Schluss, dass sie nicht feststellen kann, dass Artikel 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten umgesetzt worden ist. Die GKI stellt fest, dass offenbar keine zeitliche oder geografische Beschränkung besteht, d. h., dass alle Daten übermittelt werden. Teilt die Kommission die Auffassung, dass diese Schlussfolgerung sehr besorgniserregend ist?

Teilt die Kommission die Auffassung, dass die Umsetzung dem wesentlichen Ziel des Abkommens, d. h. den Sammeltransfer von Daten zu beenden, nicht Rechnung trägt, falls die Feststellung der GKI korrekt sein sollte?

Vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten den EUNormen für Transparenz voll und ganz entsprechen muss? Kann die Kommission erläutern, auf welcher Grundlage der Zugang zu dem vollständigen Bericht der GKI verwehrt wird, obwohl die GKI sich einer Veröffentlichung nicht entgegenstellt?

Ist der Kommission das einschlägige Präzedenzrecht bekannt, und insbesondere der Fall In ´t Veld/Rat (T529/09), bei dem befunden wurde, dass für Dokumente, die internationale Angelegenheiten betreffen, keine automatische und allgemeine Ausnahme von den Transparenzbestimmungen vorgesehen ist? Erkennt die Kommission an, dass keine wirkungsvolle demokratische Kontrolle ausgeübt werden kann, wenn kein Zugang zu allen maßgeblichen Informationen gewährt wird?

Teilt die Kommission die Auffassung, dass es hierbei um die Grundrechte der Bürger geht, und diese daher ein Recht darauf haben zu wissen, ob das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt worden ist?

Kann die Kommission mitteilen, ob die Daten in der Tat entsprechend der Beschreibung in Artikel 5 des Abkommens genutzt werden? War sich die Kommission während der Verhandlungen, die mit den Vereinigten Staaten über das Abkommen geführt wurden, des Unterschieds zwischen der Sammlung personenbezogener Daten und der Analyse sozialer Netzwerke bewusst? Falls nicht– warum nicht? Und, falls ja – warum wurden das Parlament und der Rat dann nicht in Kenntnis gesetzt?

Kann die Kommission erläutern, wann sie das System für die Extraktion von Daten auf europäischem Boden einzurichten beabsichtigt, das eine wichtige Bedingung für die Zustimmung des Parlaments war?

Eingang: 3.7.2012

Weiterleitung: 5.7.2012

Fristablauf: 12.7.2012