Jugendgarantie
19.12.2012
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000219/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Pervenche Berès
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise führte zu einem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in Europa auf 22,8 %, sodass nunmehr 5,5 Millionen junge Menschen arbeitslos sind. Die Einführung einer Jugendgarantie auf der Ebene der Mitgliedstaaten – die allen jungen EU-Bürgern die Chance eröffnet, innerhalb eines Zeitraums von höchstens vier Monaten Arbeitslosigkeit oder nach Abschluss der Ausbildung – zu arbeiten oder sich aus- oder weiterzubilden, wird von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, diese Situation zu verbessern.
Eingang: 19.12.2012
Weiterleitung: 21.12.2012
Fristablauf: 28.12.2012