Modernisierung des Zollkodexes und die Einführung einer Liste nicht präferenzieller Ursprungsregeln
9.1.2013
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000001/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Silvana Koch-Mehrin
im Namen der ALDE-Fraktion
Gegenwärtig wird der Ursprung eines Erzeugnisses gemäß dem in Artikel 24 verankerten Grundsatz des Zollkodexes der Gemeinschaften (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates) bestimmt, wonach eine Ware, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt waren, Ursprungsware des Landes ist, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
Die WTO bemüht sich zurzeit um eine Angleichung der nicht-präferentiellen Ursprungsregeln. Auf der Grundlage des WTO-Entwurfs hat die Kommission im Rahmen der Modernisierung den Zollkodex angepasst und verschiedene verbindliche Ursprungsregeln für den nicht-präferentiellen Ursprung ausgearbeitet. Nach Ansicht der Kommission wird diese Liste von Regeln zu mehr Rechtsklarheit bei Einfuhren führen und als eindeutige Rechtsgrundlage vor allem in Anti-Dumping-Fällen dienen. Für Unternehmen würde die Einführung dieser Regeln hingegen dazu führen, dass sich das Verfahren erheblich verkompliziert. Während in der Vergangenheit das Ausfuhrland den Ursprung des Erzeugnisses bestimmt hat, würde gemäß dem Kommissionsvorschlag nun die EU selbst den Ursprung von Erzeugnissen aus Drittstaaten bestimmen.
Eingang: 9.1.2013
Weiterleitung: 11.1.2013
Fristablauf: 18.1.2013