Vollendung des Scoreboards zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
8.4.2013
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000039/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Sharon Bowles
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
Laut der Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sollte die Kommission „den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und des Rates Vorschläge zu den Plänen zur Festlegung und Anpassung der Indikatoren und Schwellenwerte zur Stellungnahme vorlegen“ (Erwägung 12 der Verordnung). Kann die Kommission erklären, warum sie dies nicht getan hat, als sie im Vorfeld des „Berichts im Rahmen des Warnmechanismus 2013” einen Indikator für die Wachstumsrate von Verbindlichkeiten des Finanzsektors hinzugefügt hat?
Betrachtet die Kommission die Entschließung des Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu der geplanten anfänglichen Auslegung des Scoreboards zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte[1], in der das Parlament einen zusätzlichen Indikator für den Finanzsektor fordert, als Konsultation im Sinne von Erwägung 12 der Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte?
Eingang: 8.4.2013
Weiterleitung: 10.4.2013
Fristablauf: 17.4.2013
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2011)0192.