Vollendung des Europäischen Forschungsraums bis 2014
9.7.2013
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000082/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Amalia Sartori
im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
Der Europäische Forschungsraum (EFR) wird definiert als einheitlicher Forschungsraum, in dem sich Forscher, wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologie frei bewegen. Das EFR-Konzept wurde auf dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 auf den Weg gebracht, und der Vertrag von Lissabon bietet eine neue Grundlage für die EFR-Politik. Die Prioritäten des EFR-Prozesses sind folgende[1]:
– effektivere nationale Forschungssysteme,
– optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb,
– ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher,
– Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung,
– optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Kommission verfolgt den Prozess über den 'EFR-Überwachungsmechanismus' (EMM), um gegenüber dem Parlament, dem Rat und den Wissenschaftskreisen Transparenz zu gewährleisten. Der erste Fortschrittsbericht im Rahmen des EMM ist für September 2013 geplant und wird auf der Tagung des Europäischen Rates am 24./25. Oktober erörtert werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Kommission folgende Fragen beantworten:
1. Welche Maßnahmen werden für notwendig erachtet, um das Ziel, den Europäischen Forschungsraum 2014 zu vollenden, zu erreichen?
2. Reichen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten aus, um den EFR zu vollenden? Oder hat der EFR-Überwachungsmechanismus den Nachweis erbracht, dass ein stärkeres Engagement der EU-Organe, der Mitgliedstaaten und der Interessenverbände erforderlich ist?
Eingang: 9.7.2013
Weiterleitung: 11.7.2013
Fristablauf: 18.7.2013
- [1] http://ec.europa.eu/research/era/pdf/era-communication/era-communication_de.pdf.