Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Russland (vor allem hinsichtlich Ausländerfeindlichkeit und Homophobie)
11.9.2013
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000089/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Ulrike Lunacek, Raül Romeva i Rueda, Marije Cornelissen, Werner Schulz
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Das Europäische Parlament setzt sich weiterhin dafür ein, die Beziehungen zu Russland auf der Grundlage eines gemeinsamen gegenseitigen Engagements für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu vertiefen und auszubauen. Wir sind jedoch zutiefst besorgt angesichts der zunehmenden Missachtung dieser Grundprinzipien durch Russland.
Seitdem mehrere Gesetze, die die Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit einschränken, verabschiedet wurden, insbesondere das Gesetz über „Ausländische Agenten“ sowie „Antipropaganda“-Gesetze auf nationaler und regionaler Ebene, berichteten zahlreiche Organisationen über eine Zunahme gewalttätiger Angriffe gegen Ausländer und Homosexuelle. Mehrere hundert Videos mit sinnloser Gewalt sind im Internet aufgetaucht und zeigen, wie ultranationalistische Gruppen lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen (LGBT) - darunter Jugendliche -, Migranten und Angehörige ethnischer Minderheiten zusammenschlagen und foltern. Mehrere Gruppen haben verstörende Videos, die Erniedrigung schlimmster Art, Schläge und Folter zeigen, in russische soziale Medien-Websites hochgeladen.
Russische NGOs, die solche gravierenden Gewalttaten beobachten, sind nun mit einer aktiven Kampagne konfrontiert, sich selbst aufzulösen. NGOs, zivile und politische Aktivisten, die sich für die Menschenrechte von Frauen, Jugendlichen, ethnischen Minderheiten, Migranten und von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen einsetzen, werden von Bürgerwehren und der Polizei eingeschüchtert und bedroht. Es gibt jede Menge Beweise für unfaire Gerichtsverfahren, bei denen Organisationen wie Side-by-Side LGBT Film Festival zu Geldstrafen verurteilt und gezwungen wurden, ihre Arbeit einzustellen. Coming Out Saint Petersburg wurde nach dem Gesetz über “Ausländische Agenten” zu der höchstmöglichen Geldstrafe verurteilt, bevor das Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben wurde, jedoch drohen weiterhin polizeiliche Durchsuchungen Andere Organisationen können nur dann weiterarbeiten, wenn sie sich als „Ausländische Agenten“ erklären und sich somit gesetzlichen Verpflichtungen unterwerfen, die ihre Arbeit behindern.
— Was hat die Kommission unternommen, um der Entschließung des Parlaments vom 13. Juni 2013 zur Rechtstaatlichkeit in Russland Rechnung zu tragen?
— In welcher Form wurden diese Themen mit den russischen führenden Politikern beim Gipfeltreffen EU-Russland in Jekaterinenburg und beim G20-Gipfel im September in Sankt Petersburg angesprochen?
— Wie wird die Kommission weiterhin ihre Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Russland geltend machen?
Eingang: 11.9.2013
Weiterleitung: 13.9.2013
Fristablauf: 20.9.2013