Die Handelspolitik der EU gegenüber Ländern der Östlichen Partnerschaft vor dem Gipfeltreffen in Vilnius
19.9.2013
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000092/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Vital Moreira, Laima Liucija Andrikienė
im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
Das nächste Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft findet am 28. und 29. November 2013 in Vilnius (Litauen) statt. Auf dem Gipfel wird die EU möglicherweise ein Assoziierungsabkommen, das auch ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen vorsieht, mit der Ukraine unterzeichnen, sofern die ukrainischen Regierungsstellen ein entschlossenes Vorgehen und konkrete Fortschritte hinsichtlich der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012 festgelegten Kriterien nachweisen können. Ferner wird die EU möglicherweise die Assoziierungsabkommen, die auch vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen einschließen, mit Georgien und der Republik Moldau vereinbaren. Auf dem Gipfel könnte allen Ländern der Östlichen Partnerschaft, einschließlich Armenien, Aserbaidschan und Belarus, zudem eine längerfristige Perspektive in Aussicht gestellt werden.
1. Kann die Kommission im Hinblick auf das mit der Ukraine vereinbarte vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen und die mögliche Unterzeichnung des Abkommens in Vilnius und dessen anschließende provisorische Anwendung erläutern, (a) wie sie die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens durch die Ukraine unterstützen will, so dass beide Seiten unverzüglich in den Genuss der damit zusammenhängenden Vorteile kommen, und wie sie dieses Ziel mit der Überwindung der fortwährenden Reibungen in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine vereinbaren will, und (b) wie ihre Unterstützung für die Ukraine aussehen soll, die von Russland wiederholt unter starken wirtschaftlichen Druck gesetzt wird, das Assoziierungsabkommen nicht zu unterzeichnen?
2. Kann die Kommission im Hinblick auf das mit Georgien und der Republik Moldau vereinbarte vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen erläutern, (a) ob die Abkommen während der laufenden Amtszeit der Kommission unterzeichnet werden könnten, (b) ob sie die provisorische Anwendung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens und die Annahme von Durchführungsbestimmungen vorschlagen würde, und (c) wie sie die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens fördern wird?
3. Beabsichtigt die Kommission hinsichtlich des mit Armenien vereinbarten vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens nach der Ankündigung, dass das Land der Eurasischen Zollunion beitreten wird, im Vorfeld des Gipfeltreffens weiter an dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zu arbeiten? Falls nicht, welche Form der Handelsbeziehungen will sie mit diesem Land unterhalten?
4. Kann die Kommission im Zusammenhang mit dem vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, über das gegenwärtig mit Aserbaidschan verhandelt wird, erläutern, wie sie angesichts der Tatsache, dass dieses PKA nicht den Schutz von Artikel XXIV GATT oder Artikel V GATS genießt und eine Meistbegünstigung nebst Konzession für Aserbaidschan auf alle WTO-Mitglieder ausgedehnt werden müsste, ihre handels- und investitionsbezogenen Bestimmungen anpassen will? Kann die Kommission erläutern, ob und wie sie im Zusammenhang mit den Handelsbeziehungen zu Belarus den jüngst von Belarus eingeschlagenen Kurs zugunsten der Wiederaufnahme des Prozesses zum Beitritt des Landes zur WTO unterstützen wird?
Eingang: 19.9.2013
Weiterleitung: 23.9.2013
Fristablauf: 30.9.2013