Parlamentarische Anfrage - O-000140/2013Parlamentarische Anfrage
O-000140/2013

  Achtung der Grundrechte der Freizügigkeit in Bezug auf Rumänien und Bulgarien

4.12.2013

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000140/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Traian Ungureanu, Marian-Jean Marinescu, Theodor Dumitru Stolojan, Richard Seeber, Csaba Őry, Andreas Schwab, Andrey Kovatchev, Elena Băsescu, Elena Oana Antonescu, Iosif Matula, Jacek Protasiewicz, György Schöpflin, Manfred Weber
im Namen der PPE-Fraktion

Eine der am meisten geschätzten Errungenschaften der Europäischen Union ist das Grundrecht auf Freizügigkeit. Die Stärke der Europäischen Union drückt sich im uneingeschränkten Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen und zur Achtung der Grundrechte der Union aus. Die Vollendung des europäischen Binnenmarkts ist ein Leitprinzip, das die politische und sozioökonomische Philosophie des europäischen Einigungswerks widerspiegelt. Der freie Verkehr von Personen, Arbeitskräften, Kapital, Dienstleistungen und Waren ist durch die Verträge garantiert, da er der Vollendung des Binnenmarktes dient. Diese fünf Freiheiten können nicht voneinander getrennt oder einzeln bewertet werden.

Am 1. Januar 2014 werden die letzten Übergangsbeschränkungen für Rumänien und Bulgarien auslaufen. Jedoch wird in einigen Mitgliedstaaten über eine mögliche Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien diskutiert. Die Mitgliedstaaten, die große Bedenken geäußert und offen die Beibehaltung von Beschränkungen für Rumänien und Bulgarien ins Spiel gebracht haben, haben keine Daten vorgelegt, die ihre These unterstützen würden. Eines der Länder, die sich in diesem Zusammenhang besonders laut zu Wort gemeldet haben, ist das Vereinigte Königreich. Die Vollendung des europäischen Binnenmarkts durch die Achtung des Grundrechts auf Freizügigkeit bringt Rechte und Pflichten mit sich. Die Mitgliedstaaten können nicht nur nach den Vorteilen des Binnenmarkts streben und von diesen profitieren und sich dabei den Pflichten entziehen. Die geltenden europäischen Rechtsvorschriften beinhalten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ungleichgewichten und des Missbrauchs der Mitgliedschaftsrechte, jedoch gibt es innerhalb des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften keinen Raum für neue Maßnahmen.

Kann die Europäische Kommission angesichts dessen Folgendes mitteilen:

1.  Welche Maßnahmen sind angesichts des Artikels von Premierminister Cameron in der Financial Times vorgesehen, um zu verhindern, dass Mitgliedstaaten gegen die Grundrechte der EU verstoßen und Rumänien und Bulgarien diskriminieren?

2.  Wie stellt sich die Kommission angesichts der jüngsten Entscheidung der britischen Regierung, keine Darlehen mehr an rumänische und bulgarische Studenten zu vergeben, die weitere Vertiefung des Integrationsprozesses der EU vor, wenn die gegenseitige Achtung und Anerkennung der Rechte im Zusammenhang mit der EU-Mitgliedschaft in Gefahr sind?

Eingang: 4.12.2013

Weiterleitung: 6.12.2013

Fristablauf: 13.12.2013