Parlamentarische Anfrage - O-000145/2013Parlamentarische Anfrage
O-000145/2013

  Verkauf von Unionsbürgerschaften

6.12.2013

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000145/2013
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Judith Sargentini, Raül Romeva i Rueda, Jan Philipp Albrecht, Hélène Flautre, Franziska Keller, Ulrike Lunacek, Jean Lambert
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Am 12. November 2013 hat das maltesische Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem es Staatsangehörigen von Drittstaaten ermöglicht wird, die maltesische Staatbürgerschaft für 650 000 EUR käuflich zu erwerben und sich dadurch in der EU frei zu bewegen und im Schengen-Raum aufzuhalten.

Fragen der Staatsangehörigkeit und der Staatsbürgerschaft fallen zwar in die ausschließliche Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, der Beschluss Maltas ist jedoch problematisch, weil es neuen Bürgern ermöglicht wird, innerhalb der EU zu reisen und in den Schengen-Raum einzureisen, ohne dass andere Mitgliedsländer konsultiert werden. Die Maßnahme könnte daher als Missbrauch der Rechte ausgelegt werden, die das Land durch seine Mitgliedschaft erworben hat, sowie als Mangel an Respekt den anderen Mitgliedstaaten der EU und des Schengen-Raums gegenüber.

Ferner ruft sie erhebliche Bedenken hervor, was die Frage einer möglichen Diskriminierung betrifft, da nur die reichsten Staatsangehörigen von Drittstaaten in der Lage sein werden, die Staatsbürgerschaft zu kaufen.

Des Weiteren ist nicht klar, ob die maltesischen Bürger von dieser Maßnahme profitieren werden, zum Beispiel durch die Erhebung von Steuern. Eine Staatsbürgerschaft bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich, die gegenüber ausländischen Investoren möglicherweise nicht durchgesetzt werden.

Darüber hinaus wirft der Beschluss die Frage auf, ob ein derartiger käuflicher Erwerb der maltesischen Staatsbürgerschaft nicht das Konzept der Unionsbürgerschaft selbst untergräbt.

Kann die Kommission erläutern, ob der Beschluss des maltesischen Parlaments im Einklang mit dem Wortlaut der Verträge und dem Schengener Grenzkodex sowie dem in diesen verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht?

Mindestens fünf weitere Mitgliedstaaten (Spanien, Zypern, Portugal, Lettland und Griechenland) haben ebenfalls angeboten, im Gegenzug für Unternehmensinvestitionen, Immobilien- oder Staatsanleihen Aufenthaltsrechte zu verkaufen. Kann die Kommission zu dieser Lage Stellung nehmen?

Eingang: 6.12.2013

Weiterleitung: 10.12.2013

Fristablauf: 17.12.2013