Parlamentarische Anfrage - O-000001/2014Parlamentarische Anfrage
O-000001/2014

Rechtlicher Status der Inselgruppe Spitzbergen und ihrer Fischereiressourcen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000001/2014
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Jarosław Leszek Wałęsa, im Namen des Fischereiausschuss

Verfahren : 2014/2506(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000001/2014
Eingereichte Texte :
O-000001/2014 (B7-0107/2014)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Inselgruppe Spitzbergen (norwegische Bezeichnung: Svalbard) gehört seit dem Spitzbergenvertrag von 1920 zu Norwegen. Mit dem Vertrag sollte eine gerechte rechtliche Regelung für das Gebiet geschaffen werden, wozu auch der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung in Bezug auf den Zugang zu den Fischereiressourcen des Archipels gehört.

Norwegen hat im Jahr 1977 einseitig die Fischereischutzzone Svalbard ausgerufen, für die nach Ansicht des Landes die Bestimmungen des Spitzbergenvertrags in Bezug auf Nicht-Diskriminierung nicht gelten. Im Jahr 2010 haben Norwegen und Russland in Murmansk einen Vertrag über die Abgrenzung der Meeresgewässer in der Barentssee unterzeichnet. Demnach befindet sich ein Teil der Gewässer der Fischereischutzzone Svalbard nun östlich der Abgrenzungslinie (Murmansk-Linie).

Norwegen und Russland arbeiten bei der Bewirtschaftung der Fischbestände in der Barentssee in der gemeinsamen norwegisch-russischen Fischereikommission zusammen. In den vergangenen Jahren hat dies dazu geführt, dass Fangmöglichkeiten zum Nachteil von Mitgliedstaaten zugeteilt wurden.

Es ist wichtig, dass die Kommission Maßnahmen gegen Norwegen ergreift, da Norwegen im Falle einer Untätigkeit der EU seine Angelegenheiten ausschließlich nach eigenem Gutdünken regeln wird.

1. Ist die Kommission der Ansicht, dass Mitgliedstaaten, die Vertragsstaaten des Spitzbergenvertrags von 1920 sind, über die gleichen Fischereirechte in der Fischereischutzzone Svalbard verfügen?

2. Welchen Standpunkt nimmt die Kommission in Bezug auf den rechtlichen Status des Bereichs der Fischereischutzzone Svalbard ein, der sich östlich der Murmansk-Linie befindet? Ist dieser Bereich als internationales Gewässer außerhalb des russischen Festlandsockels zu betrachten oder ist er nun ein Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone Russlands?

3. Wird die Kommission, falls Fischer aus der EU kein Recht mehr haben, in der Fischereischutzzone Svalbard östlich der Murmansk-Linie Fischfang zu betreiben, in Erwägung ziehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

4. Welchen Standpunkt nimmt die Kommission in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Verantwortung von Norwegen an Russland für einen Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone Norwegens in der Barentssee (das Sondergebiet) ein?

5. Beabsichtigt die Kommission, an dem Treffen der gemeinsamen norwegisch-russischen Fischereikommission im Jahr 2014 oder an anderen Treffen teilzunehmen, um gegen die widerrechtliche Zuteilung von Fangquoten für Schwarzen Heilbutt und Rotbarsch in der Barentssee vorzugehen?