Parlamentarische Anfrage - O-000028/2014Parlamentarische Anfrage
O-000028/2014

Zukunft der EU-Visumpolitik

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000028/2014
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Juan Fernando López Aguilar, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Verfahren : 2014/2586(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000028/2014
Eingereichte Texte :
O-000028/2014 (B7-0108/2014)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die gemeinsame Visumpolitik ist ein notwendiges Element der Schengen-Kooperation, da sie den Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums gestattet. Die EU hat eine gemeinsame Visumpolitik für Kurzaufenthalte von bis zu drei Monaten eingeführt, wofür ‘Schengen-Visa’ ausgestellt werden. Ebenso wie andere Aspekte der Schengen-Kooperation wurde die gemeinsame Visumpolitik in der Vergangenheit Schritt für Schritt entwickelt. In der Periode nach Stockholm erscheint es notwendig, weitere Überlegungen über die Zukunft der gemeinsamen Visumpolitik anzustellen.

Allerdings darf die Visumpolitik nicht isoliert betrachtet werden. Generell besteht ein enger Zusammenhang mit einer Reihe von EU-Politikbereichen, da sie den Grad der Offenheit der EU beeinflusst (was beispielsweise in Bezug auf den Tourismus in der Mitteilung der Kommission betreffend die Belebung des Wachstums in der EU durch Umsetzung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik dargelegt wird (COM(2012)0649)).

Ein spezifischerer Zusammenhang besteht mit der EU-Grenzpolitik, da Drittstaatsangehörige, für die Visumpflicht besteht, bei der Prüfung ihres Visumantrags einer ersten Überprüfung unterzogen werden, ob sie die Bedingungen für eine Einreise in die EU erfüllen.

1. Wie würde die Kommission die gegenwärtige Situation und die künftigen Perspektiven im Hinblick auf eine einheitlichere Visumpolitik einschätzen? Inwieweit betrifft die Visumpolitik andere EU-Politikbereiche, insbesondere Maßnahmen mit Blick auf die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts?

2. Welche Standpunkte vertritt die Kommission in Bezug auf konsularische Vertretung und Zugang zu Visumverfahren? Was hält die Kommission von gemeinsamen EU-Konsulaten für eine künftige Ausstellung von Schengen-Visa?

3. Wie beurteilt die Kommission Visaerleichterungsabkommen angesichts der Tatsache, dass zum Einen gefordert wird, die Visumpflicht für Bürger aus mehr Drittländern weiter zu lockern, und zum Anderen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige verlangt werden, die keinen Visumpflichten unterliegen (vgl. den Vorschlag für ein Einreise-/Ausreisesystem oder die Idee eines elektronischen Reisegenehmigungssystems der EU (EU ESTA))?